Aus dem Rat in Xanten BBX fordert: Bis auf Weiteres keine Straßenausbaubeiträge erheben

Xanten · Dieses Thema könnte bei vielen Bürgern auf Gehör stoßen: Die Bürger-Basis-Xanten (BBX) fordert als erste Fraktion im Xantener Stadtrat, bis auf Weiteres auf Beiträge für den Straßenausbau zu verzichten.

Einen entsprechenden Antrag haben die beiden Sprecher der BBX, Werner Paessens und Matthias Voll, an den Bürgermeister der Stadt Xanten gestellt.

„Es herrscht Unmut im Land“, sagt Voll auf Anfrage unserer Redaktion. Viele Bürger, vor allem ältere, seien nicht mehr bereit, die Straßenausbaubeträge zu zahlen und fordern die Abschaffung der anteiligen Kostenbeteiligung. „Straßenbaubeiträge sind zunehmend existenzbedrohend. Allein aufgrund des immer weiter sinkenden Rentenniveaus wird es für viele ältere Hauseigentümer, aber auch Mieter, nahezu unmöglich neben Rücklagen für die Instandhaltung des Hauses auch noch unbefristet erhebliche Mittel für den kaum kalkulierbaren Fall des Straßenausbau zu bilden“, sagt Voll. Bayern und Baden-Württemberg hätten die Regelung der Kostenbeteiligung, die als Paragraf 8 KAG bekannt ist, bereits abgeschafft. Aus diesem Grunde beantragt die BBX bis zu einer Entscheidung des Landes NRW, auf die Beiträge zu verzichten. Voll: „Dies sollte natürlich auch im Haushalt 2019 eingeplant werden.“

Die BBX ist mit dieser Meinung übrigens nicht allein: Auch der Bund der Steuerzahler NRW plädiert für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und hat jüngst eine Volksinitiative ins Leben gerufen. Wenn diese erfolgreich ist, muss sich der Landtag in Düsseldorf zwingend mit dem Thema auseinandersetzen. Auch der Verband Wohneigentum NRW unterstützt die Volksinitiative.

Für die Stadt Xanten hätte der Antrag weitreichende Konsequenzen. Bürgermeister Thomas Görtz konnte am Montag aber noch nichts Konkretes dazu sagen. „Wir werden in Ruhe beraten und eine Vorlage für die Gremien vorbereiten.“ Die Verwaltung werde aber dazu raten, den Antrag abzulehnen. Denn: „Es gilt der gesetzliche Grundsatz ,Beiträge vor Steuermitteln’. Daher ist auch gar nicht klar, ob es sich bei einem Verzicht auf Anliegerbeiträge nicht um einen Rechtsbruch handeln könnte“, sagte Görtz auf Anfrage unserer Redaktion. Außerdem glaube er nicht, dass der Landtag vor 2020 in der Sache entscheiden wird.

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