DBX reagiert auf OVG-Urteil Widersprüche gegen Xantens Abwassergebühren „haben keine Aussicht auf Erfolg“

Xanten · In einigen Kommunen in NRW müssen die Abwassergebühren neu berechnet werden, nachdem das Oberverwaltungsgericht die Berechnungspraxis kritisiert hat. Für Xanten habe das Urteil aber „keine Relevanz“, erklärt der städtische Dienstleistungsbetrieb (DBX).

Spülwasser rauscht durch das Becken einer Toilette: Um die Berechnung der Gebührenbescheide für Abwasser gibt es in Nordrhein-Westfalen immer wieder Streit (Symbolbild).

Spülwasser rauscht durch das Becken einer Toilette: Um die Berechnung der Gebührenbescheide für Abwasser gibt es in Nordrhein-Westfalen immer wieder Streit (Symbolbild).

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Der städtische Dienstleistungsbetrieb (DBX) sieht keine Folgen für Xanten durch das Urteil des NRW-Oberverwaltungsgerichts (OVG) zu Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen. „Das Urteil des OVG hat für uns in Xanten keine Relevanz“, teilte DBX-Vorstand Michael Lehmann am Montag mit. Die Gebührenermittlung des Dienstleistungsbetriebs sei korrekt erfolgt. Daher würden auch keine Abwassergebühren zurückgezahlt. In Xanten ist der DBX für die Abwasserbeseitigung zuständig.