Xanten Wer darf im Schützenhaus feiern?

Xanten · Laut Stadt steht die Einrichtung in Birten nur den beiden Vereinen zur Verfügung. Trägerverein will Nutzung ausdehnen und fordert Bebauungsplan.

Bei dem mit viel ehrenamtlichen Einsatz erfolgten Bau des Birtener Schützenhauses vor 13 Jahren war klar, dass es nur für Veranstaltungen der beiden Vereine genutzt werden darf. Das sagt die Verwaltung. Stimmt nicht, hält Hermann Janßen, Vorsitzender des Trägervereins Schützen- und Jugendeinrichtung Birten, dagegen und beruft sich auf mündliche Absprachen von damals, dass die Nutzungsmöglichkeiten ausgedehnt werden sollen. Allerdings fehlt dazu eine schriftliche Übereinkunft. Nun muss sich der Planungsausschuss in seiner Sitzung am kommenden Dienstag, 16. Mai, mit dem Thema beschäftigen.

Der Trägerverein hat eine Änderung des Bebauungsplans beantragt. Damit sollen künftig alle örtliche Vereine die Räumlichkeiten nutzen können, "in eingeschränktem Maße bis zu zehn Veranstaltungen privater Prägung jährlich zur Sicherung des Gebäudes". Die Stadtverwaltung hingegen rät den Ausschussmitgliedern, dies abzulehnen. Das Vereinsmodell habe sich im Dorf für Begegnungen bewährt, argumentiert Janßen. Nun aber gebe es Auflagen durch die Stadt, "und uns werden überraschend und nicht wohlwollend Nutzungsuntersagungen angedroht. Das wäre ein schwerer Schlag für das Dorfleben."

Janßen schlägt vor, den Bestand des Gebäudes durch Arbeit der Birtener zu sichern, die Stadt müsse aber die planerischen Voraussetzungen dafür schaffen. Andernfalls könne man "dieses Haus für die Dorfgemeinschaft nur noch in die Obhut der Stadt geben, die dann die Unterhaltung sichern sollte".

Die Initiative Bürgerbewegung Xanten unterstützt diesen Antrag. In einem Schreiben an die Stadt verweist sie darauf, dass im Jahr 2004 das Haus als Jugend-, Sport- und Kommunikationszentrum konzipiert gewesen sei. Damals sei allen Beteiligten klar gewesen, dass die Nutzung der Einrichtung deutlich über die bloße Notwendigkeit der beteiligten Schützenvereine hinausgehen sollte, schreibt die Initiative.

Die Verwaltung hingegen begründet ihre Ablehnung unter anderem mit dem Hinweis auf den rechtskräftigen Bebauungsplan von 2003, aber auch auf die damaligen Nachbarklagen. Ein Jahr später wurden die Veranstaltungen unter anderem auf die Nutzung durch die beiden Birtener Schützenvereine beschränkt. "Lediglich das Jugendheim soll für offene Angebote für die Birtener Jugendlichen zur Verfügung stehen."

Im Januar hatte ein Gespräch zwischen Vertretern der Schützenvereine, des Trägervereins und der Stadt stattgefunden. "Das Ergebnis war seitens der Verwaltung und augenscheinlich auch den Vertretern der beiden Schützenvereine klar", fasst die Verwaltung zusammen.

(kump)
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