Xanten Wegenetz: Kosten sorgen für Widerstand

Xanten · Im Planungsausschuss äußerten Anwohner die Sorge, teils fünfstellige Beträge für die geplante Sanierung der Kreuzstraße zahlen zu müssen. Die Stadt bemüht sich um Fördermittel - durch die allerdings nur die städtischen Kosten sinken würden.

 Die Kreuzstraße soll auf fünf Meter verbreitert werden, zusätzlich rechts und links einen jeweils über einen Meter breiten Streifen mit einem befestigten Unterbau erhalten. Das könnte an dieser Stelle ganz schön eng werden.

Die Kreuzstraße soll auf fünf Meter verbreitert werden, zusätzlich rechts und links einen jeweils über einen Meter breiten Streifen mit einem befestigten Unterbau erhalten. Das könnte an dieser Stelle ganz schön eng werden.

Foto: Kummer

Die Kreuzstraße in Vynen: Irgendwann Ende der 60er oder Anfang der 70er Jahre gebaut, hat sie wie viele andere ländliche Wirtschaftswege unter den immer schwerer werdenden landwirtschaftlichen Fahrzeugen und dem zunehmenden Autoverkehr arg gelitten. Nun soll sie von Grund auf saniert werden. Doch die Anlieger, die einen Teil der Baukosten tragen sollen, wehren sich. Sie sehen teilweise horrend hohe Gebühren auf sich zukommen. Am nächsten Dienstag wird der Hauptausschuss über die zur Debatte stehenden Finanzierungsmodelle (wir berichteten) ab 17 Uhr im Rathaus beraten.

In einer internen Versammlung haben sich Anlieger der Kreuzstraße gegen die Pläne der Stadt ausgesprochen und dies auch Bürgermeister Thomas Görtz in zwei Schreiben mitgeteilt. "Wir lehnen den Ausbau ab", fasst Jörg Zigowski die Stimmung zusammen. Zu teuer, zu aufwendig, sagen sie. Statt wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die Straße von Grund auf zu sanieren, fordern sie eine Reparatur der Fahrbahndecke durch eine neue Asphaltschicht, "die den privaten und landwirtschaftlichen Ansprüchen genügt". Das reiche aus.

Für sich selbst haben Kreuzstraßen-Anwohner schon die Rechnung aufgemacht, sollte die Stadt mit Rückendeckung des Rates ihre eigenen Pläne doch umsetzen. Die grob geschätzten Baukosten der Verwaltung in Höhe von 786.000 Euro für 1,7 Kilometer Weg sollen zu 70 Prozent auf die Stadt und 30 Prozent auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Bei etwa 23 Anliegern bedeute dies für jeden schon einen Eigenanteil von 10.000 Euro. Landwirtschaftliche Flächen werden mit einem anderen Faktor berechnet als bebaute. "Da ist der Erwerb von zusätzlichem Grund noch nicht einmal enthalten", ist Zigowski alarmiert. Denn die Straße soll auf fünf Meter verbreitert werden, zusätzlich rechts und links einen jeweils über einen Meter breiten Streifen mit einem befestigten Unterbau erhalten. Doch es sei fraglich, ob die Eigentümer überhaupt Flächen verkaufen wollen. Für Zigowski wie auch für andere Betroffene ist das ganze Wegekonzept unausgegoren.

Besonders schlimm kann es Christian Scholten treffen. Sein Grundstück liegt zwischen zwei ländlichen Wegen, die im Sanierungsprogramm stehen: zwischen der Kreuz- und dem Ackerweg. Wird er zweimal zur Kasse gebeten? Oder wird zumindest der Grundstücksanteil für die Berechnung geteilt? Wenn nicht, können bei manchem Anlieger 37.000 Euro fällig werden. Xantens Technischer Dezernent Niklas Franke äußerte sich im Planungsausschuss am Donnerstagabend dazu nur kryptisch. Das müsse man sich im Einzelfall ansehen und klären, wenn tatsächlich die Maßnahme anstehe.

Die Anlieger haben auch andere Wirtschaftswege unter die Lupe genommen und die Eigentümerbeteiligung geschätzt. Ein gravierendes Beispiel führen sie an: Auf dem Loffeld. Laut Google Maps gebe es hier vier Beteiligte. Damit würde die Eigenbelastung pro Kopf bei durchschnittlich 47.500 Euro liegen. Da hilft die Zahlung in drei Jahresraten, die Bürgermeister Thomas Görtz für Beträge über 5000 Euro dem Hauptausschuss vorgeschlagen hat, nur bedingt weiter. Die Stadt Xanten versucht derweil, für die Sanierung noch alle möglichen Fördertöpfe anzuzapfen. Zu einer Senkung der Anliegerbeiträge würde dies allerdings nicht führen. Denn die Förderung kann nach aktueller Rechtslage nur den Eigenanteil der Stadt reduzieren.

Zuletzt verweisen die Anwohner noch auf einen Absatz in der Vorlage 14/1271 für den Rat. Nach ständiger Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen müssten Grundstücke in Außenbereichen nicht als beitragspflichtig einbezogen werden. Bei Straßen in dichter besiedelten Bereichen sei dies etwas anderes, da die Ausbaukosten auf viele Anlieger umgelegt würden. In Außenbezirken hingegen gebe es nur wenig Grundstückseigentümer, die die Sanierung stemmen müssten.

(pek)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort