Xanten Vater muss zehn Jahre ins Gefängnis

Xanten · Das Schwurgericht verurteilte den 30-Jährigen gestern wegen schwerer Misshandlung seiner Kinder, die in einem Fall mit dem Tod seines drei Monate jungen Sohnes endete. Richter: "Die Eltern sind völlig untauglich, Kinder aufzuziehen."

Kinder misshandelt: Prozess gegen Vater beginnt
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Zu zehn Jahren Gefängnis hat gestern die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Knickrehm den 30-jährigen Vater aus Marienbaum verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine kleinen Kinder schwer misshandelt hat - ein drei Monate alter Säugling war an den Folgen gestorben. Das Gericht folgte mit dem Urteil der Staatsanwaltschaft, die ebenfalls zehn Jahre gefordert hatte. Nach Überzeugung der Kammer hat sich der Vater der drei Kinder der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gemacht. "Wir sind sicher, dass Sie der Täter sind", so Richter Knickrehm. Der Angeklagte nahm das Urteil ohne sichtliche Regung an.

Die Kammer hatte keinen Zweifel daran, dass sich die Überforderung des Angeklagten immer wieder in roher Gewalt gegenüber seinen Kindern entlud: Dass er am 26. August 2013 beim Wickeln derart brutal auf das linke Beinchen des damals vier Monate jungen Mädchens einwirkte, dass der Oberschenk brach; dass er am 3. Juli vorigen Jahres so brutal auf das inzwischen 14 Monate alte Kind einschlug, dass ihr Gesichtchen grün und blau war; dass er am 7. Juli 2014 auf den kleinen Sohn seiner Lebensgefährtin aus erster Ehe eingeschlagen hatte, dass dessen Auge blutunterlaufen war und sich das Hämatom quer über die Stirn bis zum Haaransatz zog. Die Kammer war weiter überzeugt, dass das Weinen der drei Monate alten Zwillinge am verhängnisvollen Tattag, dem 11. Juli 2014, dazu geführt hatte, dass der Angeklagte die Zwillinge derart stark geschüttelt hat, dass dies bei einem Kind zum Tode führte. Das andere habe zwar überlebt, "ob aber ohne bleibenden Schaden, das wird erst die Zukunft zeigen". Einen "plötzlichen Kindstod" schloss die Kammer in ihrer Bewertung definitiv aus.

Bei der Strafzumessung habe man zugunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass er nicht vorbestraft ist, seine Wut nicht in Griff habe und ihm auch das emotionale Rüstzeug fehle, um kleine Kinder aufzuziehen. Strafverschärfend sei dagegen, dass er die Taten begangen habe, obwohl er wusste, dass er sich nicht in Griff hat, was die wiederholten Misshandlungen belegen würden. "Die Kinder waren zahlreichen Übergriffen ausgesetzt."

Richter Knickrehm rekapitulierte gestern im Beisein der Mutter der Kinder, die als Nebenklägerin im Prozess auftrat, das Geschehen vom 11. Juli 2014: Die Mutter jobbt mit einer Freundin als Kellnerin in Kleve; der Angeklagte ist allein mit den vier Kindern. Die beiden Kleinen werden von der Tagesmutter nach Hause gebracht, vom Angeklagten ins Kinderzimmer geschickt. Die Zwillinge werden wach, haben Hunger, schreien. Der 30-Jährige nimmt den einen brutal aus der Wiege, fügt ihm durch Schütteln oder festes Aufschlagen auf eine weiche Unterlage schwere Kopfverletzungen (Hämatome, Einblutungen in der Hirnhaut) zu. Das Kind überlebt. Er nimmt den anderen Zwilling, schüttelt ihn immer wieder hin und her, grob und heftig. Das Kind läuft blau an, die Atmung setzt aus. Der Angeklagte sieht, was er angerichtet hat, ruft den Notarzt. Der diagnostiziert ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, der Junge liegt sechs Wochen im Koma, ehe er schließlich stirbt.

Die Mutter der Kinder, so Richter Knickrehm, scheide als Täterin aus: "Bei aller mangelnden Fürsorge und Empathie für die Kinder kann man ihr nicht vorwerfen, dass sie je übergriffig war." Gleichwohl hätten sich hier junge Eltern als "völlig untauglich erwiesen, Kinder aufzuziehen". Sowohl der Angeklagte als auch die Mutter der Kinder hätten "in erschreckendem Maße selbstsüchtig die eigenen Bedürfnisse vor die der Kinder gesetzt".

Die Revision ist zugelassen.

(RP)
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