Xanten Unbekannte besprühen Zug im Xantener Bahnhof

Xanten · Unbekannte haben der Nacht von Sonntag auf Montag einen im Bereich des Xantener Bahnhofs stehenden Reisezugwagen der Nordwestbahn mit Graffiti besprüht. Mitarbeiter der Nordwestbahn haben die Bundespolizei informiert. Die Beamten sicherten vor Ort einige Spuren und stellten fest, dass der Wagen auf einer Fläche von 20 Quadratmetern mit Farbe besprüht war.

 Unbekannte haben einen Zug besprüht und im Bereich des Bahnhofs abgestellt.

Unbekannte haben einen Zug besprüht und im Bereich des Bahnhofs abgestellt.

Foto: Bundespolizei

Es ist schwierig, den Sprühlack zu entfernen. Die Nordwestbahn rechnet mit einem hohen Arbeitsaufwand. Der Schaden liegt bei etwa 4000 Euro.

Eine Fahndung der Bundespolizei erbrachte bisher keine Hinweise auf die Täter. Die Bundespolizeiinspektion Kleve hat ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet.

"Illegale Graffiti bleiben ein teures Vergnügen", erklärt die Bundespolizei. Der oder die Sprayer machten sich strafbar und verantworteten den Schaden, der schnell mehrere Tausend Euro hoch sein kann. "Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten zu werden", mahnt die Bundespolizeidirektion in St. Augustin: "Die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter gelten 30 Jahre lang."

Neben finanziellen drohen auch rechtliche Konsequenzen. In nicht-öffentlichen Verfahren drohen jugendlichen Tatverdächtigen zwischen 14 und 21 Jahren verschiedene Strafen: zum Beispiel Erziehungsmaßregeln in Form von Geboten und Verboten oder Erziehungshilfen. Auch Verwarnungen, Auflagen wie die Wiedergutmachung, Entschuldigung, Arbeitsauflagen und Geldspenden oder Jugend-, Freizeit-, Kurz- oder Dauerarrest - insgesamt bis vier Wochen - und sogar eine Jugendstrafe in der Jugendstrafanstalt bis fünf Jahre sind möglich.

Hinweise zum besprayten Zug in Xanten nimmt die Bundespolizei unter der (kostenfreien) Rufnummer 0800 6 888 000 entgegen.

(RP)
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