Bewerbungsfrist bis 26. Mai Stellvertretende Schiedsperson in Sonsbeck gesucht

Sonsbeck · Bei der Gemeinde Sonsbeck ist das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson ab Herbst 2020 neu zu besetzen. Die Kommune sucht daher jemanden, der diese Aufgabe übernimmt, sollte die eigentliche Schiedsperson verhindert sein.

 In Sonsbeck wird eine stellvertretende Schiedsperson gesucht, die beispielsweise bei Streitfällen zwischen Nachbarn vermittelt (Symbolfoto).

In Sonsbeck wird eine stellvertretende Schiedsperson gesucht, die beispielsweise bei Streitfällen zwischen Nachbarn vermittelt (Symbolfoto).

Foto: gms/Signal Iduna

Grundsätzlich seien keine beruflichen Qualifikationen an das Amt geknüpft, erklärt die Gemeinde. Die Schiedsperson müsse jedoch nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Das Schiedsamtsgesetz NRW, die gesetzliche Grundlage der Schiedspersonen und des außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens, nenne nur wenige Bedingungen, bei deren Vorliegen das Schiedsamt nicht bekleiden werden kann. Dazu gehöre, dass der Bewerber nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitze und unter Betreuung stehe. Darüber hinaus solle der Bewerber zwischen 30 und 70 Jahre alt sein und in Sonsbeck wohnen. Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund seien ausdrücklich erwünscht. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich; die Wahl erfolgt durch den Rat der Gemeinde Sonsbeck für die Dauer von fünf Jahren. Personen, die die Voraussetzungen erfüllen und Interesse an der Aufgabe haben, werden gebeten, sich bis zum 26. Mai bei Ludger van Bebber im Rathaus Sonsbeck zu melden, der auch für weitere Informationen zur Verfügung steht, Tel. 02838 36111.

(RP)
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