Durchfahrverbot für Lkw ab 3,5 Tonnen So regelt die Stadt den Verkehr in der City
Xanten · Rechtlich gesehen ist nicht alles möglich, was gewünscht ist. Aber einige Maßnahmen beschloss der Rat. Ein Überblick.
Die nächsten Maßnahmen für eine verkehrsberuhigte Innenstadt sind jetzt vom Rat endgültig beschlossen worden, andere Möglichkeiten müssen aber erst noch von einem Fachbüro untersucht, analysiert und in ein Mobilitätskonzept gegossen werden. So ist unter anderem die Belegung der öffentlichen Parkplätze während zweier Großevents zu prüfen. Das wird einmal jetzt zu Zeiten des Weihnachtsmarkts sein und einmal im Sommer während einer anderen Veranstaltung. Der Verkehr wird Ende des Winters/Anfang des Frühjahrs gezählt – Radfahrer und Fußgänger inklusive.
Warum hat der Rat kein flächendeckendes Tempo 30 für die Innenstadt beschlossen? Das ist nach Angaben der Stadt rechtlich nicht möglich, denn dafür braucht es einen besonderen Grund. Sollte der Bund die Rechtslage ändern, wie es jetzt im Gespräch sei, werde die Verwaltung eine Umsetzbarkeit für Xanten prüfen, sagte Bürgermeister Thomas Görtz im Rat zu. Bis dahin gilt künftig Tempo 30 nur für einige weitere Straßenabschnitte nahe schutzwürdiger Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Alten- und Pflegeheimen. Für Xanten bedeutet dies konkret auf 300 Metern in den beiden Bereichen des evangelischen Kindergartens Heinrich-Lensing-Straße und des St.-Elisabeth-Heims auf der Viktorstraße, sowie auf der Lüttinger Straße zwischen B 57 und Viktorstraße, auf der Siegfriedstraße zwischen Europakreisel und der Straße Am Eulenturm.
Auf welchen Straßen ist eine Ausweitung der Tempo-30-Zone unzulässig? Nach einer rechtlichen Einschätzung gilt dies per se für die Heinrich-Lensing-, Post-, Viktor-, Lüttinger Straße, Am Rheintor, Bahnhof-, Sonsbecker und Siegfriedstraße. Sie sind derzeit im Flächennutzungsplan als örtliche Hauptverkehrsstraßen eingestuft.
Können denn nicht alle schweren Kraftfahrzeuge aus der Innenstadt verbannt werden? Von einem Durchfahrverbot sind Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen betroffen. Die Geschäfte innerhalb der Wallanlagen müssen weiter beliefert werden können. Darum gilt eine Ausnahme des Fahrverbots durch den Hinweis auf Lieferverkehr und Anlieger. Das runde Verkehrszeichen 253 mit der Abbildung eines Lastwagens, umgeben von einem roten Kreis, spricht zwar ein Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen aus. Aber ausgenommen sind davon Pkw und Busse. Daher sind auch Reisebusse nicht davon betroffen. Aber der Rat hat für den Lkw-Durchgangsverkehr Sperrungen beschlossen für Fildersteg, Rheinstraße in Fahrtrichtung Innenstadt ab Nibelungenkreisel, Bahnhofstraße zwischen Europakreisel in Fahrtrichtung Westwall und Viktorstraße ab Kreisverkehr in Fahrtrichtung Innenstadt.
Warum gibt es für die Post- und die Bahnhofstraße kein Durchfahrverbot tagsüber? Das Nachtfahrverbot von 22 bis 6 Uhr auf dieser Hauptverkehrsstraße sei so mit der Kreispolizei abgestimmt und, so Görtz, „die maximal mögliche Maßnahme.“ Es diene dem Schutz der Nachtruhe.
Kann es nicht weitergehende verkehrsberuhigende Maßnahmen wegen des Kurparks geben? Nach Ansicht der Verwaltung besteht gerade an der Poststraße keine unmittelbare Nähe zum Kurpark. Dort stehe zum Kurpark hin ein lang gezogenes Gebäude, das wie eine Lärmbarriere wirken würde. Teilweise gebe es eine Differenz von 100 Metern.
Bei einer – zugegeben subjektiven – Einschätzung vor Ort, kam ein Mitarbeiter der Stadt zu dem Schluss, dass von der Poststraße keine erhebliche Beeinträchtigung auf den Erholungswert des Kurparks ausgehe. Neben der geschlossenen Gebäudereihe bezeichnete er zudem eine „sehr dichte, circa drei Meter hohe Hecke als zweifelsfrei idealen Lärmschutz.“ Störend sei hingegen der Lkw-Verkehr auf Westwall, Fildersteg und Siegfriedstraße, „da dieser akustisch deutlich wahrnehmbar war und auch die Geräusche des Gradierwerks übertönt hat“.
Für die Pflege des Kurparks gibt es seitens des Landes, das einen Großteil der Arbeiten bezuschusst hatte, Auflagen. Was sagt die Förderzusage hinsichtlich des Themas Verkehr aus? Die in dem Bescheid genannten Auflagen betreffen zum Beispiel die Bepflanzung des Kurparks. „Diese dürfen wir nicht ohne Weiteres ändern“, erläuterte der Technische Dezernent Niklas Franke. Für den Verkehr gebe es hingegen gar keine Auflagen.
Wie geht es mit dem Mobilitätskonzept nun weiter? Die Untersuchung wird voraussichtlich erst nach der Kommunalwahl Mitte September des nächsten Jahres zur weiteren Beratung vorliegen.