Klage gegen das Land Stadt unterliegt vor Gericht: Kein Geld für zusätzliche Flüchtlinge

Düsseldorf/Xanten · 2015 wurden der Stadt neue Flüchtlinge fast über Nacht angekündigt. Doch die Landespauschale blieb unverändert. Darum hatte die Stadt das Land auf eine Million Euro verklagt.

Stadt Xanten unterliegt mit Klage gegen Land NRW vor Verwaltungsgericht Düsseldorf
Foto: dpa/Britta Pedersen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Freitag eine Klage der Stadt Xanten gegen das Land Nordrhein-Westfalen, für die Aufnahme von Flüchtlingen rund eine Million Euro zu erstatten, abgewiesen. Es gehöre zu den Pflichtaufgaben der Kommunen, für die Unterbringung von Asylbewerbern zu sorgen, urteilte das Gericht unter anderem. Darum habe es sich nicht um eine Amtshilfe der Stadt für das Land gehandelt.

2015 erreichte der Zustrom von Flüchtlingen den Höhepunkt. Viele Kommunen mussten plötzlich zahlreiche Geflüchtete zusätzlich unterbringen. Dafür erhielten sie im Gegenzug unter anderem vom Land eine Pauschale. Das waren für Xanten etwas über eine Million Euro, obwohl sich nach Angaben der Stadt die Gesamtkosten auf 2,2 Millionen Euro beliefen. Darum forderte sie nun 934.754,77 Euro plus Zinsen nachträglich ein. In späteren Jahren hat das Land die Kostenerstattung neu geregelt, eine Pro-Kopf-Pauschale löste die allgemeine Pauschale ab, die sich nach Einwohnerzahl und Fläche einer Stadt ergab.

Nach Ansicht der Stadt wurden auch Menschen zugewiesen, die eigentlich noch in einer der Landeseinrichtungen hätten bleiben müssen, zum Beispiel weil ihr Aufenthaltsstatus noch ungeklärt war. „Manchmal kam wenige Minuten vor der Ankunft ein Fax nur mit den Namen, aber ohne Informationen über Identität oder den jeweiligen Aufenthaltsstatus“, sagte Bürgermeister Thomas Görtz in der Anhörung vor Gericht. „Wir hatten keine Möglichkeit, zu prüfen.“ Das Ganze sei als Amtshilfe erfolgt, argumentierte Görtz. Entsprechend habe das Land die so entstandenen Kosten zu tragen.

Das Land, vertreten vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, verneinte hingegen vor Gericht das Vorliegen eines Amtshilfeersuchen. Xanten habe keine ergänzende Hilfe geleistet. Man habe entsprechend dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gehandelt. Die zugeteilten Menschen hätten keine Verpflichtung gehabt, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes wohnen zu müssen, sondern hätten nach Xanten weitergeleitet werden dürfen, betonte das Ministerium.

Der Vorsitzende Richter der fünfköpfigen 1. Kammer des Verwaltungsgerichts machte schon während der Anhörung in einer ersten Einschätzung deutlich, in welche Richtung man tendiere. Er äußerte durchaus Verständnis für die Forderung der Stadt Xanten und sprach von einer prekären Situation. Das damalige System habe bei der Finanzierung zu Verwerfungen geführt. Aber die gezahlte Pauschale sei nicht an eine konkrete Zahl an Flüchtlingen gekoppelt, machte er deutlich.

Die Verpflichtung, in einer Landeseinrichtung zu wohnen, besteht eigentlich zwischen sechs Wochen und sechs Monaten. Aber die Sechs-Wochen-Frist als Mindestverweildauer sei eine anzustrebende Zeitmarke, erläuterte das Gericht. Das Land entscheide, wann eine Wohnverpflichtung ende. Anschließend bestimme die Bezirksregierung, welche Ausländer auf welche Kommunen verteilt würden. Xanten sei der Verpflichtung nachgekommen und habe eine Pflichtaufgabe erfüllt.

Es komme nicht darauf an, ob die Auffassung der Städte zutreffe, die Flüchtlinge seien ihnen zu Unrecht zugewiesen worden. Denn die Städte hätten keine einzige Zuweisungsentscheidung mit Rechtsbehelfen angegriffen, so das Urteil.

Einen rückwirkenden Anspruch auf eine höhere Pauschale habe es nicht gegeben, „auch wenn sich am Ende des Jahres herausstellt, dass sie nicht ausgereicht hat.“ Eine Erhöhung könne nur in die Zukunft gerichtet sein.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht die Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zugelassen. Bürgermeister Thomas Görtz will eventuell diesen Weg beschreiten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort