Xanten Stadt fördert private Denkmalpflege

Xanten · Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der Stadt Xanten eine Zuwendung zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen in Aussicht gestellt. Denkmaleigentümer werden daher gebeten, bis spätestens 31. August 2018 bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Xanten einen formlosen Antrag einzureichen, wenn Maßnahmen - zum Beispiel ein Neuanstrich der Fassade, Erneuerung der Dacheindeckung, Restaurierung von Fenstern - geplant sind.

 Der Sockel dieses Hauses (Denkmal) an der Klever Straße wird derzeit gestrichen. Wenn Eigentümer einen formlosen Antrag bei der Stadt einreichen, kann ein Teil der Kosten bezuschusst werden.

Der Sockel dieses Hauses (Denkmal) an der Klever Straße wird derzeit gestrichen. Wenn Eigentümer einen formlosen Antrag bei der Stadt einreichen, kann ein Teil der Kosten bezuschusst werden.

Foto: jul

Beizufügen sind eine Kurzbeschreibung der Maßnahme und entsprechende Kostenermittlungen. Bewilligungsvoraussetzung ist, dass es sich bei dem Gebäude um ein rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Xanten eingetragenes Baudenkmal handelt und mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.

Der Zuschuss beträgt maximal 30 Prozent der denkmalpflegerischen Kosten und ist abhängig von der Gesamtsumme aller bewilligten Zuschussmaßnahmen. Über die abschließende Höhe einer Bewilligung entscheidet der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt.

Bewilligte Maßnahmen, die in 2018 nicht mehr fertig gestellt werden können, sind bis Ende März 2019 abzuschließen.

Info: Für Rückfragen steht die Untere Denkmalbehörde, Georg Rösen, Telefon 02801 772 280, E-Mail georg.roesen@xanten.de zur Verfügung.

(RP)
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