Verfahren eingestellt Sonsbecker geht nach versuchtem Banküberfall straffrei aus

Sonsbeck/Geldern · Vor knapp 20 Jahren versuchte ein Mann aus Sonsbeck, eine Bank in Geldern zu überfallen. Aber er brach seinen Versuch ab. Die Polizei kam ihm jetzt auf die Spur – die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren aber ein.

 Vor fast 20 Jahren wollte ein Mann die Volksbank in Geldern ausrauben. Die Schalter befanden sich zu der Zeit in einem Container, weil die Filiale umgebaut wurde.

Vor fast 20 Jahren wollte ein Mann die Volksbank in Geldern ausrauben. Die Schalter befanden sich zu der Zeit in einem Container, weil die Filiale umgebaut wurde.

Foto: Klatt

Der Mann aus Sonsbeck, der vor knapp 20 Jahren in Geldern eine Bank überfallen wollte, geht straffrei aus. Der 58-Jährige habe glaubhaft machen können, dass er damals noch während der Tat Reue empfunden und sich deshalb dazu entschlossen habe, das Vorhaben abzubrechen, teilten die Kreispolizei und die Staatspolizei Kleve am Donnerstag mit. Das Verfahren werde eingestellt.

Die Ermittler waren dem Mann erst knapp 20 Jahre nach dem versuchten Banküberfall, also kurz vor der Verjährung, auf die Spur gekommen, wie sie am Mittwoch erklärt hatten. Sie hatten damals einen Zettel sichergestellt, der ihnen zunächst nicht half. Aber als dem Sonsbecker wegen eines anderen Delikts Fingerabdrücke abgenommen wurden, konnte er als Tatverdächtiger des versuchten Banküberfalls vor knapp 20 Jahren ermittelt werden.

Wie die Polizei mitteilte, hatte der Mann am 20. September 2001 eine Bankfiliale in Geldern betreten, einen Jutebeutel auf den Tisch gelegt, aus dem Drähte herausragten, und einem Bankangestellten einen Zettel zugeschoben. Aus den Worten auf dem Papier sei eindeutig hervorgegangen, dass der Mann die Bank überfallen wolle, erklärte die Polizei. Als der Täter aber den Gesichtsausdruck des Angestellten gesehen habe, habe er bemerkt, dass der Überfall keine gute Idee sei. Er habe deshalb den Jutebeutel wieder an sich genommen und die Bank verlassen. Dies hätten die Aufnahmen der Überwachungskamera, die damals für die Ermittlungen gesichert worden waren, bestätigt.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Kleve hatte der Tatverdächtige damit vor Vollendung des Überfalls sein Vorhaben aufgegeben. Er sei mit strafbefreiender Wirkung von der Tat zurückgetreten, während sie sich noch im Versuchsstadium befand, erklärte die Ermittlungsbehörde. Bei dieser Sachlage sehe das Gesetz vor, dass der Täter wegen der versuchten Tat nicht bestraft werde. Deshalb werde das Verfahren aus Rechtsgründen eingestellt.

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