Gewässerpflege in Sonsbeck Gebühren für Kiesgärten sollen steigen

Sonsbeck · Bei den Abgaben zur Gewässerunterhaltung in Sonsbeck sollen Schotter-, Sand- und Kiesflächen stärker belangt werden. Luftbilder und Fragebögen sollen bei der Ermittlung von befestigten und unbefestigten Flächen helfen.

Für Kiesgärten als befestigte Flächen sollen künftig höhere Abgaben zur Gewässerunterhaltung in Sonsbeck fällig werden (Symbolfoto).

Für Kiesgärten als befestigte Flächen sollen künftig höhere Abgaben zur Gewässerunterhaltung in Sonsbeck fällig werden (Symbolfoto).

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Die Gemeinde Sonsbeck plant Änderungen bei den Abgaben zur Gewässerunterhaltung ihrer Fließgewässer. Unter anderem sollen Grundstücke für die Berechnung der Gebühren künftig nicht mehr in versiegelte und unversiegelte Flächen unterteilt werden, sondern in befestigte und unbefestigte. Als befestigt gelten dann auch Schotter-, Sand- und Kiesflächen – also jeder Kiesweg, jeder fest installierte Sandkasten und auch die umstrittenen Schottervorgärten. Für derartige Flächen werden deutlich höhere Abgaben fällig, im Verhältnis 90:10 im Vergleich zu unbefestigten Flächen, sprich für Rasen, Blumenbeete, Äcker, Weiden und Wälder.

Hintergrund ist, dass jedes Grundstück mit seinen Flächen zum Wasserabfluss in ein Gewässer beiträgt. „Dabei haben befestigte Flächen einen höheren Anteil am Wasserabfluss als unbefestigte Flächen, auf denen Wasser ungehindert versickern kann“, erläutert Kämmerer Willi Tenhagen. „Deshalb sollen befestigte Flächen höher belastet werden.“ Mit dem Geld werden die fließenden Gewässer in der Gemeinde gepflegt und somit die umliegenden Grundstücke vor Hochwasser geschützt. Von der Änderung betroffen ist jedoch nur der zum Niersverband gehörende Bereich, sprich Sonsbeck und Hamb. Der Raum Labbeck, wo die Lineg für die Gewässerunterhaltung verantwortlich ist, ist davon ausgenommen.

Ob Grundstücksbesitzer in Sonsbeck und Hamb künftig aber grundsätzlich mehr oder weniger Abgaben für die Gewässerunterhaltung zahlen müssen, lässt sich pauschal nicht sagen. Bislang galt nämlich der gesamte Innenbereich als bebaute Fläche, die Außenbezirke mit ihren landwirtschaftlichen Flächen gänzlich als unbebaut. Im Zuge der Gebührenänderung sollen Grundstücke jedoch differenzierter betrachtet werden, das heißt auf jedem Grundstück sollen die tatsächlich befestigten und unbefestigten Flächen ermittelt werden.

Dafür werden Luftbilder des Niersverbandes von 2019 genutzt, auf deren Basis ein zeichnerischer Lageplan erstellt wird, um einen ersten Überblick über die Flächen zu erhalten. Ende November, so schätzt Tenhagen, sollen betroffene Eigentümer aber auch neben einem Info-Flyer einen Fragebogen nach Hause geschickt bekommen, um Stellung zu den ermittelten Daten zu beziehen. Die Auskunft ist verpflichtend.

Weitere Informationen zum Thema geben bei der Ratssitzung am Donnerstag, 16. September, Vertreter der WTE Betriebsgesellschaft in einem Vortrag. Sitzungsbeginn ist um 18 Uhr im Kastell.

(beaw)
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