Xanten "So schlimm wie lange nicht"

Xanten · Ungewöhnlich viele Schlaglöcher muss der Dienstleistungs-Betrieb Xanten (DBX) momentan ausbessern. Schuld daran: der Dauerfrost vom Jahresbeginn. Bürger müssen nur selten die Kosten mittragen.

Die Antwort von Ulrike Langenberg kommt wie aus der Pistole geschossen: Ja, es sei bisher ein schlimmer Winter für Xantens Straßen gewesen, sagt die Chefin des Stadtbetriebshofes. "So schlimm wie lange nicht." Die Bürger finden vielerorts Beweise für diese Einschätzung. Väterchen Frost hat mal hier, mal da den Asphalt aufplatzen lassen und Schlaglöcher produziert, die denen Konkurrenz machen, die auf der Trajanstraße fast schon traditionell ihre Heimat gefunden haben.

Wöchentlich kontrollieren DBX-Mitarbeiter die Verkehrswege der Domstadt auf Schäden hin. Auch Hinweisen aus der Bevölkerung werde regelmäßig nachgegangen. Löcher, die eine akute Unfallgefahr bedeuten, werden umgehen ausgebessert. So wie jetzt an der Ecke Orkstraße/Südwall, wo ein größerer "Krater" mit einer Bitumen-Mischung verdichtet worden ist. Oder auf der Rheinstraße, wo die Straßendecke jetzt wieder rumpelfrei zu befahren ist. "24 bis 48 Stunden dauert es, bis die Masse richtig angetrocknet ist", erzählt Langenberg, "befahrbar ist die Strecke natürlich trotzdem umgehend."

180 Kilometer Straßen

Der Grund für die übermäßig vielen Schäden liegt nicht allein im Frost, sondern daran, dass sich selbiger über Tage im Untergrund gehalten hat. Dadurch entstand ein Druck in und unter der Asphaltdecke, der für die Risse und Löcher verantwortlich ist. Alle Schäden auf einmal können die DBXler naturgemäß nicht beheben. "Wir gehen die Arbeiten sukzessive an", sagt Langenberg. Bei einem städtischen Verkehrswege-Netz von 180 Kilometern Länge — 97 Kilometer Straßen und 83 Kilometer Wirtschaftswege — gleicht das über das Jahr gesehen einer Sisyphos-Arbeit.

Müssen Schlaglöcher gestopft werden, bezahlt die Kommune die Reparaturen. Da die Arbeiten im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht abgewickelt werden, ist sie dazu gesetzlich verpflichtet.

Wann muss der Bürger zahlen?

Bürger werden nur in Ausnahmefällen an anfallenden Kosten für die Straßensanierung beteiligt. Wenn größere Abschnitte erneuert werden müssen, wird geprüft, ob eine Beitragspflicht für die Anlieger besteht. Hier muss man unterscheiden: Der Bürger kann nicht herangezogen werden, wenn der Verschleiß der Straße mangelnden "Pflegemaßnahmen" der Stadt zuzuordnen ist. Anders ist der Fall — nach dem Kommunalabgabengesetz —, wenn die Straße nach der Sanierungsmaßnahme ihre Funktion besser erfüllt als zuvor. Das ist der Fall, wenn nach der Reparatur das Regenwasser besser abläuft.

(RP)
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