Überraschende Wende Richter vertagt Urteile im Marihuana-Prozess

Moers/Rheinberg · Im Marihuana-Prozess gegen einen Rheinberger und zwei weitere Angeklagte hat das Gericht den Prozess vertagt. Grund ist ein Beweisaufnahme-Antrag der Staatsanwaltschaft. Wahrscheinlich geht es erst nächstes Jahr weiter.

 Im Prozess gegen drei Marihuana-Züchter wurden die Urteile vertagt.

Im Prozess gegen drei Marihuana-Züchter wurden die Urteile vertagt.

Foto: dpa/Gareth Fuller

In dem Prozess gegen drei Männer aus Rheinberg, Moers und Duisburg wegen des unerlaubten Anbaus und Handels mit Betäubungsmitteln hat der zuständige Richter Johannes Huismann das Verfahren vertagt und die Haftbefehle gegen die Angeklagten ausgesetzt. Der Dritte war formal schon auf freiem Fuß.

Der Grund für diese überraschende Entwicklung ist ein Beweisantrag der Staatsanwaltschaft für ein Gutachten, dass eine externe Festplatte untersuchen soll, auf der sich Bilder der in einem Bauernhaus in Xanten-Birten angebauten Marihuana-Plantage befinden.

Das Gutachten wird aber vor dem Jahresurlaub des Richters Mitte Juni wohl nicht mehr fertig werden. Einer der vier Rechtsanwälte steht nur an einem Tag für zwei Stunden zur Verfügung. Und da die Kammer „im August personell nicht kann und Mitte September ein Großverfahren läuft, kann ich nicht sagen, ob in diesem Jahr noch ein Verfahren stattfinden wird", sagte Huismann.

Die Haftbefehle gegen den 45-jährigen Rheinberger und den 47-jährigen Moerser seien demnach "nicht mehr verhältnismäßig.“ Sie müssen sich aber zweimal die Woche bei einer Polizeidienstelle melden. „Tun Sie das nicht, wird der Haftbefehl sofort in Vollzug gesetzt." Zuvor hatte der Richter die Ergebnisse eines Alpener Büros über die Nitratbelastung des Wassers bekanntgegeben, das die Angeklagten zur Wässerung ihrer Pflanzen verwendet haben sollen. Demnach habe es nur zwei Messungen über dem gesetzlichen Grenzwert gegeben, alle andere Werte hätten weit darunter gelegen. Der Eigentümer des Hauses hatte diese Messungen veranlasst.

Außerdem hatte ein weiterer LKA-Gutachter aus Düsseldorf festgestellt, dass das Wasser nicht als Trink-, wohl aber als Pflanzenwasser geeignet sei und damit Pflanzen gut wachsen könnten. Es müsse eigentlich sogar noch Stickstoff dazu gegeben werden. Einer der Verteidiger hatte behauptet, dass es nicht möglich sei, die geschätzte Marihuana-Menge an dem Standort zu produzieren, weil der Nitratgehalt im Birtener Grundwasser zu hoch gewesen sei. Die Rechtsanwälte nahmen daraufhin ihren Antrag zurück.

Danach hatte der Richter ein Gutachten aufgeführt, dass die aufgefundenen Mengen an Betäubungsmittel und deren Marktwert im freien Handel  taxierte. Demnach entsprachen gut neun Kilo Cannabis 75.000 Portionen, 427 Gramm Amphetamine 1990 Einheiten und 322,34 Gramm Ecstasy 1120 Konsumeinheiten. Die 560 Pflanzen ergäben im Mittel 67 Kilogramm Marihuana – bei einem Grosshandelspreis von 3270 Euro pro Kilo (in den Niederlanden, Stand : 2010).

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