Xanten Pflegeeltern verlieren Kampf um Parkausweis

Xanten · Der Pflegesohn von Heinz-Theo und Erika Devers ist schwerstbehindert. Ein Sonderparkausweis stehe ihnen dennoch nicht zu, sagt die Stadt.

 Hein-Theo und Erika Devers mit dem schriftlichen Bescheid der Stadt Xanten. "Die Stadt gibt ein armseliges Bild ab", findet der 60-Jährige.

Hein-Theo und Erika Devers mit dem schriftlichen Bescheid der Stadt Xanten. "Die Stadt gibt ein armseliges Bild ab", findet der 60-Jährige.

Foto: armin fischer

Nach Paragrafenlage scheint die Sache klar zu sein. Und doch wird man das ungute Gefühl nicht los, dass hier Recht und Gesetz versagen. Schon im September vergangenen Jahres haben wir über Heinz-Theo Devers aus Marienbaum berichtet, der um eine Ausnahmeparkgenehmigung für seinen schwerst geistig und körperlich behinderten Pflegesohn Tristan kämpfte. Jetzt hat er endlich den lange erwarteten Bescheid bekommen: Der Antrag müsse leider abgelehnt werden, teilte die Stadt ihm mit.

Seit zwei Jahren bieten Devers (60) und seine Frau Erika dem jetzt sechsjährigen Tristan ein behütetes Zuhause. Der Junge, mit einer schweren Erbkrankheit (Trisomie 9p) in eine Familie mit insgesamt fünf Geschwistern geboren, wurde als Kleinkind von seiner leiblichen Mutter misshandelt und lebte zwischenzeitlich im "Kinderschutzhaus" in Datteln. "Seit er bei uns ist, macht er gute Fortschritte", freut sich Devers. Tristan besucht eine integrative Gruppe im Kindergarten "Hoppetosse" und soll im nächsten Jahr auf die Bönnighardt-Schule gehen. Doch trotz aller Fortschritte lebe das Kind in seiner eigenen Welt. "Tristan ist auf dem geistigen Stand eines Dreijährigen", sagt Devers.

Die Pflegeeltern sind mit ihrem zu 100 Prozent behinderten Kind notgedrungen viel unterwegs. Unter anderem Fahrten zum Sozialpädagogischen Zentrum in Wesel, zum Kinderarzt nach Kalkar, zum Augen- oder Ohrenarzt nach Xanten zählen zu ihrem regelmäßigen "Programm". Ein Behindertenparkausweis würde es ihnen erheblich erleichtern, es zu absolvieren. Manch mühevoller Fußweg vom Parkplatz bis zum Arzt bliebe ihnen dann erspart.

Heinz-Theo Devers ist selbst nach einer Hüftoperation zu 60 Prozent gehbehindert. Doch bei den Behörden biss Devers auf Granit, denn: Der Grad der Behinderung von 100 Prozent bei Tristan beziehe sich auf andere Beeinträchtigungen. "Der geforderte Grad der Behinderung von 70 Prozent allein für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen ist nicht gegeben", heißt es in dem Bescheid. Dabei stützt sich die Stadt auf eine "im Wege der Amtshilfe" erfolgte Prüfung der Schwerbehindertenakte durch den Kreis.

Im Gespräch mit unserer Redaktion bedauerte Bürgermeister Christian Strunk, dass der Stadt die Hände gebunden seien. "Wir müssen uns 100-prozentig an Recht und Ordnung halten ", sagte Strunk. Er machte keinen Hehl daraus macht, dass er "vom ersten Anschein und Gefühl" seine Zweifel hatte, ob die Stadt sich nicht "zu kleinlich" verhalte. Aber: "Es ist eindeutig, dass die Ausnahmegenehmigung juristisch nicht zulässig ist."

Der Bescheid der Stadt ist für Heinz-Theo Devers schwer zu schlucken. Es ist ihm klar, dass Tristan "eigentlich" eine gewisse Wegstrecke gehen können müsste. "Aber nach kurzer Zeit will er einfach nicht." Und die Notwendigkeit dazu sei ihm aufgrund seiner geistigen Verfassung auch nicht zu vermitteln. "Die Stadt gibt ein armseliges Bild ab", findet der Marienbaumer. Schon wie das Verfahren gelaufen ist, sei fragwürdig: "Der Kreis behauptete, er leiste nur Amtshilfe, die Entscheidung liege im Ermessen der Stadt.

Und die Stadt bezog sich auf die Stellungnahme des Kreises, die für sie angeblich bindend war." Devers kennt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, nach dem der Stadt bei der Bewilligung von Behindertenparkausweisen einen Ermessensspielraum besitze. Doch Bürgermeister Strunk sieht nur eine Möglichkeit, wie Tristan und seinen Pflegeeltern zu helfen wäre: "Der Gesetzgeber müsste die Gesetze ändern."

(RP/rl)
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