Xanten Noch Geld im Topf für die "Umfeldgestaltung"

Xanten · Der Stadt stehen in diesem Jahr noch Mittel aus dem Programm "Umfeldgestaltung in den Ortschaften" zur Verfügung. Xantener Vereine können aus diesem Grund noch Anträge zur Bezuschussung einer Maßnahme stellen. Der Hauptausschuss der Stadt Xanten hat folgende Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Programm "Umfeldgestaltung in den Ortschaften" beschlossen:

- Antragsteller können ausschließlich in das Vereinsregister eingetragene Vereine sein;

- Aus dem Programm sollen Projekte zur Verschönerung des Umfeldes in den Stadtbezirken Birten, Lüttingen, Marienbaum, Vynen/Obermörmter und Wardt unterstützt werden, die von Vereinen ganz oder teilweise in Eigenleistung realisiert werden. Gefördert wird die Errichtung, Renovierung oder Verschönerung von dörflichen Einrichtungen und Anlagen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Nicht förderfähig sind Betriebs- oder Veranstaltungskosten.

- Bezuschusst wird in der Regel ein Anteil von 50 Prozent der bei der Antragstellung nachgewiesenen Material- oder Sachkosten. Die Zuschusshöhe ist dabei auf maximal 1.500 Euro je Maßnahme begrenzt. Der Hauptausschuss kann im Einzelfall eine davon abweichende Zuschusshöhe festlegen.

- Zuschussempfänger sind verpflichtet, der Stadt Xanten bis zum 31. Dezember des auf die Zuschussgewährung folgenden Jahres einen Verwendungsnachweis vorzulegen.

Ein Zuschussantrag kann formlos gesandt werden an Stadtverwaltung Xanten, Sachgebiet Zentrale Dienste, Karthaus 2, 46509 Xanten, E-Mail service@rathaus-xanten.de

(RP)
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