Xanten Landgericht weist Berufung von Camper zurück

Xanten · Schlechte Nachricht für Dauercamper Günter Mollenhauer: Die 6. Zivilkammer des Landgerichtes Kleve hat die für Donnerstag, 5. April, angesetzte Berufungsverhandlung zurückgewiesen. Das gab Pressedezernent Alexander Lembke gestern bekannt. Demnach habe die Berufung keine Aussicht auf Erfolg. Zur Begründung hat die Kammer insbesondere ausgeführt, dass das Räumungs-/Herausgabeverlangen keine unzulässige Rechtsausübung darstellt. Auf das Vertragsverhältnis sei nicht das Recht der Wohnraummiete anwendbar, sondern das Pachtrecht.

Die Parteien hätten jeweils befristete Pachtverträge abgeschlossen, so dass der Beklagte nicht darauf habe vertrauen können, dass das Pachtverhältnis bis zu seinem Lebensende fortgesetzt werde. Danach hätte dem Beklagten bewusst sein müssen, dass er bei Ende der Pachtzeit bereits über 80 Jahre alt sein werde und mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen habe.

(jul)
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