Xanten Kündigung von Reintjes bleibt wirksam

Xanten · Vorm Arbeitsgericht Wesel ging es gestern erneut um die Kündigung des früheren DBX-Vorstands. Das Urteil macht die Stadt Xanten zum Gewinner des Verfahrens. Es hat keine Auswirkungen auf einen möglichen Strafprozess.

Nur noch Stehplätze gab es gestern im Saal I des Arbeitsgerichts Wesel. Das Interesse an der Verhandlung im Fall Reintjes gegen DBX war groß. Dabei ging es, wie der Richter ausdrücklich betonte, nicht um eine strafrechtliche Bewertung von Vorwürfen gegen den früheren DBX-Vorstand. Vor dem Arbeitsgericht ging es allein um die fristlose Kündigung nach den Hausdurchsuchungen im vorigen Jahr. Am späten Nachmittag war dann klar: Die Kündigung bleibt wirksam. Das "Versäumnisurteil" bestätigt die Auffassung der Stadt Xanten.

Der Verwaltungsrat des DBX hatte Anfang November in einer Dringlichkeitssitzung Kurt Reintjes aus seinem Amt abberufen. Im Zusammenhang mit den polizeilichen Ermittlungen wegen Unregelmäßigkeiten bei Vergabe und Abrechnungen von DBX-Aufträgen war der Emmericher bereits einige Tage zuvor vorläufig freigestellt worden.

Kurt Reintjes war gestern nicht erschienen. Sein neuer Rechtsanwalt sagte, er sei erkrankt. Das Gericht räumte ihm ein paar Tage Frist ein, ein entsprechendes Attest, das gestern nicht vorlag, nachzureichen. Die bisherige Kanzlei von Reintjes war am Ende des Gütetermins von der Stadt Xanten kritisiert worden, weil dort auch der frühere Xantener Bürgermeister und damit langjährige Vorgesetzte von Reintjes, Christian Strunk, tätig ist. Gleichwohl war ein Vertreter dieser Kanzlei unter den Zuschauern im Saal.

Es war eine kurze Verhandlung, da es vonseiten des Klägers, also von Kurt Reintjes, keine Anträge gab. Die Stadt Xanten beziehungsweise der DBX beantragten die Abweisung der Klage oder ein Versäumnisurteil. So kam es am Ende auch: Ein Versäumnisurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, die in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist oder die sich trotz Erscheinens nicht auf eine Verhandlung einlässt. Gegen dieses Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Gleichwohl gab es vom Richter schon in der Verhandlung einige Erläuterungen, die erahnen lassen, wohin der Zug rollt. Es gibt zwei Begründungen für die fristlose Kündigung, für die eine Arbeitspflichtverletzung nachgewiesen werden muss. Zum einen ist es die Verdachtskündigung, die nach den Hausdurchsuchungen und den ersten Erkenntnissen zu den Vorwürfen ausgesprochen wurde.

Zum anderen sollen private Arbeiten für Reintjes über den DBX abgerechnet, zudem Planungsunterlagen vor Ausschreibung an Bieter weitergegeben worden sein. Die erneute Durchsuchung in dieser Woche und daraus resultierende weitere Vorwürfe spielten vor Gericht ob der Kürze der Zeit keine Rolle. Zudem müsse bewertet werden, ob die Kündigung rechtens war, als sie ausgesprochen wurde, sagte der Richter.

Er sagte auch, dass bisherige Einlassungen Reintjes' in Sachen "grau oder anthrazit" noch hinterfragt werden müssen. Nach Informationen unserer Redaktion geht es dabei um den Vorwurf, am Privathaus des Emmerichers seien Pflasterarbeiten von einer Firma, die auch vom DBX Aufträge bekommt, ohne Berechnung ausgeführt worden. Reintjes soll darauf verwiesen haben, diese Arbeiten seien noch nicht abgerechnet, weil das Pflaster die falsche Farbe habe.

Der andere Kündigungsgrund ist die nicht vereinbarte private Nutzung des Dienstwagens. Da Reintjes laut eigenen Angaben im Gütetermin Selbstanzeige wegen der damit verbundenen Steuerhinterziehung eingereicht hat, gilt der Fakt als unstrittig. Zu bewerten sei für das Gericht, wann das aufgefallen war und ob so die Kündigung den arbeitsrechtlichen Fristen entspricht. Der Richter betonte, dass einer von beiden Kündigungsgründen an sich reichen würde.

Und er zeigte auf, wie ein möglicher Kompromiss aussehen würde, um angesichts eines Strafprozesses eine Baustelle weniger zu haben. Man könnte sich auf das Ende des Arbeitsverhältnisses Ende Dezember 2015 einigen. Das würde für Reintjes ein zusätzliches Gehalt bedeuten. Zugleich würde die Stadt darauf verzichten, die noch genau darzustellenden Schadensersatzansprüche wegen der privaten Dienstwagennutzung zivilrechtlich einzufordern. "So wäre die Kuh vom Eis", sagte der Richter.

Die Vertreter der Stadt Xanten - Technischer Dezernent Niklas Franke als Vorsitzender des Verwaltungsrates und Harald Rodiek als DBX-Vorstand saßen im Gerichtssaal. Bürgermeister Thomas Görtz und einige Ratsmitglieder im Zuhörerraum signalisierten, dass sie diesen Weg gehen würden. Eine Abfindungszahlung käme aus Sicht der Stadt dagegen nicht infrage.

(RP)
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