Kreis Wesel will Abriss nicht genehmigt haben Wieder Diskussion um Sonsbecker Biberdamm

Sonsbeck · Womöglich hätte das natürliche Bauwerk der Nager in der Ley nicht vollständig entfernt werden dürfen. Der Kreis Wesel widerspricht jedenfalls der Darstellung des Verbandstechnikers. Die Stauabwehr aus Dammbalken bringt noch nicht den erhofften Effekt.

 Die Biber haben ihren Damm wieder hochgezogen. Hier ist Verbandstechniker Ernst Engels zu sehen, der die Holzbalken-Lösung gebaut hat.

Die Biber haben ihren Damm wieder hochgezogen. Hier ist Verbandstechniker Ernst Engels zu sehen, der die Holzbalken-Lösung gebaut hat.

Foto: Randolf Vastmans

Die vom Wasser- und Bodenverband Kervenheimer Mühlenfleuth errichtete Stauwehr aus Dammbalken sollte die optimale Lösung bringen – sowohl für die Biberfamilie in der Sonsbecker Ley, als auch für die Wasserwirtschaft. Die Nager sollen so vom weiteren Dammbau abgehalten werden. Die Biber jedoch sehen das freilich anders. Bereits in der ersten Nacht nach dem Abriss seines Bauwerks zogen die Tiere unverzüglich einen neuen hoch. So trat das ein, was auch Experten vermutet hatten: Der Biber folgt seinem Instinkt.

„Wie viel Geld soll hier noch zum Fenster hinausgeworfen werden?“, „Wie viel Stress soll dem besonders geschützten Tier noch zugemutet werden?“ „Warum lässt man die Biber nicht einfach in Ruhe?“ Das sind nur einige der Stimmen der Anlieger der Straße „Zur Licht“, die parallel zur Ley verläuft.

Unmittelbar, nachdem am vergangenen Donnerstag die technische Vorrichtung angebracht worden war, soll nach Angabe eines Verbandstechnikers ein Ortstermin mit der Leiterin des Fachdienstes Naturschutz, Landwirtschaft, Jagd und Fischerei im Kreis Wesel, Mareike van Hemert, stattgefunden haben. Dabei soll die Mitarbeiterin der Behörde die Genehmigung zum unverzüglichen Abriss des eigentlichen Biberdamms erteilt haben. Eine Nachfrage beim Kreis Wesel ergab jedoch eine andere Darstellung.

Der Ortstermin habe stattgefunden, auch die Holzkonstruktion des Wasserverbandes sei abgenommen worden.„Gleichzeitig wurde in einem ersten Schritt die Genehmigung zum Abtrag des Biberdammes bis auf die vereinbarten 40 Zentimetern Stauhöhe erteilt“, sagte Eva Richard aus der Kreis-Pressestelle. „Sobald klar ist, dass mit dem Einstau durch das Wehr die Funktion des Biberdammes übernommen wird und damit der Erhalt der Biberburg sichergestellt ist, wird im zweiten Schritt die artenschutzrechtliche Genehmigung für den vollständigen Abtrag des Biberdammes erteilt.“ Eine Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbands steht noch aus.

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