Corona-Pandemie im Kreis Wesel Über Quarantäne von Schülern wird im Einzelfall entschieden

Kreis Wesel · Die Sitznachbarn von Schulkindern mit einer nachgewiesenen Corona-Infektion sind laut Erlass des Gesundheitsministeriums als enge Kontaktpersonen definiert. Knapp 1400 Schüler und Kindergartenkinder im Kreis Wesel sind in Quarantäne.

 Schüler sitzen mit Schutzmasken im Präsenzunterricht (Symbolfoto).

Schüler sitzen mit Schutzmasken im Präsenzunterricht (Symbolfoto).

Foto: dpa/Matthias Balk

Aktuell stehen im Kreis Wesel 1389 Schüler und Kindergartenkinder unter Quarantäne (Stand 31. August, 10 Uhr). Laut Michael Maas vom Kreis-Gesundheitsamt erreichten den Kreis Wesel derzeit viele Anfragen, in denen Quarantäne-Anordnungen verschiedener Schulen miteinander verglichen würden. Maas führt dazu aus: „Jede Quarantäne-Entscheidung erfolgt auf der Basis der aktuellen Erlasslage im Rahmen einer Einzelfallanalyse durch den zuständigen Infektionsschutzarzt des Gesundheitsamtes. Dabei können auch nach außen hin ähnlich scheinende Fallsituationen bei näherer Betrachtung durch Infektionsschutzärzte zu unterschiedlichen Konsequenzen führen.“ Werde nach einer nachgewiesenen Corona-Infektion eines Schulkindes ein Mitschüler dem Gesundheitsamt als Sitznachbar gemeldet, so werde diesem nach aktuellem Erlass des Gesundheitsministeriums eine Quarantäne von 14 Tagen angeordnet. Sitznachbarn eines infizierten Schulkindes seien als enge Kontaktpersonen definiert. Eine Verkürzung der Quarantäne sei in diesen Fällen durch einen negativen PCR-Test nicht möglich, erläutert Maas. Eine PCR-Testung, die zum Schulbesuch berechtigt, beziehe sich ausschließlich auf im Rahmen der Schultestung positiv getestete Personen. Positive Schnelltests sind durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Wenn diese jedoch ein negatives Ergebnis erbringt, dürfe der Schüler wieder am Unterricht teilnehmen, ebenso wie alle ermittelten Kontaktpersonen.

(beaw)
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