Infektionszahlen im Kreis Wesel gesunken Einzelhändler dürfen wieder öffnen

Kreis Wesel · Im Kreis Wesel sind die Corona-Infektionszahlen so weit gesunken, dass Einzelhändler am Donnerstag wieder öffnen dürfen und Terminshopping möglich ist. Setzt sich die Entwicklung fort, dürfen bald auch die Schulen wieder Präsenzunterricht anbieten. Ein Überblick.

 Xantens Fußgängerzone (Archiv).

Xantens Fußgängerzone (Archiv).

Foto: RP/Markus Werning

Im Kreis Wesel ist die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen hintereinander unter 150 geblieben. Deshalb werden die Corona-Regeln wieder etwas gelockert, wie der Kreis Wesel am Dienstagabend mitteilte. Demnach dürfen Einzelhändler wie Modeboutiquen, Schuhgeschäfte und Spielwarenläden ab Donnerstag, 6. Mai, wieder öffnen und Terminshopping anbieten (Cick and Meet). Auch die Abholung vorbestellter ist Ware weiterhin zulässig (das sogenannte Click and Collect).

Mit einem Termin dürfen Kunden die Läden also ab Donnerstag, 6. Mai, wieder betreten. Voraussetzung ist, dass sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen oder schon vollständig geimpft wurden oder nach einer Corona-Infektion genesen sind – die Infektion darf aber nur einen bestimmten Zeitraum zurückliegen. Hier finden Sie eine Übersicht, wo Sie sich in der Region auf Corona testen lassen können. Und hier finden Sie eine Erklärung, ab wann Menschen als immunisiert gelten.

Diese Lockerung würde wieder zurückgenommen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander den Schwellenwert von 150 überschreitet. Die Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen innerhalb der vergangenen sieben Tage bezogen auf jeweils 100.000 Einwohner gemeldet wurden. Der aktuelle Wert wird vom Kreis Wesel, vom Landeszentrum für Gesundheit NRW und vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht.

Für die Verschärfungen oder Lockerungen ist der Wert maßgeblich, den das RKI erfasst. Demnach liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel seit Mittwoch, 28. April, unter 150. Am Mittwochmorgen, 5. Mai, lag sie laut RKI bei 117,2. Sobald ein Schwellenwert überschritten oder unterschritten wird, der im Infektionsschutzgesetz festgelegt wurde, erlässt das NRW-Gesundheitsministerium eine Allgemeinverfügung.

Ab Donnerstag, 6. Mai, gelten demnach folgende Regelungen im Kreis Wesel:

  • Private Kontakte Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen.
  • Ausgangsbeschränkung Von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine Ausgangsbeschränkung. Personen müssen sich in dieser Zeit innerhalb einer Wohnung oder Unterkunft befinden. Ausnahmen bestehen u. a. bei medizinischen Notfällen und Wegen zur Arbeit. Sport alleine im Freien ist bis 24 Uhr erlaubt.
  • Einzelhandel des täglichen Bedarfs/Supermärkte Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpflicht.
  • Übriger Einzelhandel Ab Donnerstag, 6. Mai 2021, und bis zu einer Inzidenz von 150 an drei aufeinander folgenden Werktagen ist Terminshopping mit negativem, aktuellem Schnelltestergebnis und Maske im Kreis Wesel wieder möglich. Auch die Abholung vorbestellter ist Ware weiterhin zulässig. Seit dem 3. Mai 2021 werden vollständig geimpfte und genese Personen negativ Getesteten gleichgestellt.
  • Sport Im Freien ist Individualsport mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre ist ebenfalls zulässig.
  • Kultur/Freizeit Präsenzveranstaltungen sind verboten.
  • Körpernahe Dienstleistungen Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sind mit FFP2-Maske erlaubt. Bei Friseuren und Fußpflege muss zusätzlich zum Tragen einer FFP2-Maske auch ein tagesaktueller, negativer Schnelltest vorgelegt werden. Seit dem 3. Mai 2021 werden vollständig geimpfte und genese Personen negativ Getesteten gleichgestellt.
  • Gastronomie Die Gastronomie ist geschlossen, Abholung und Lieferdienst ist möglich.
  •  Schulen Seit Donnerstag, 29. April 2021, befinden sich die Schulen im Kreis Wesel im Distanzunterricht. Sollte die Inzidenz im Kreis Wesel bis einschließlich Donnerstag, 6. Mai 2021, weiterhin unter dem Wert von 165 liegen, startet – vorbehaltlich der entsprechenden Feststellung durch das MAGS NRW – der Wechselunterricht am Montag, 10. Mai 2021, wieder.
  • Kindertagesbetreuung Kitas und Kindertagespflegepersonen bieten seit Donnerstag, 29. April, nur noch eine Notbetreuung an. Sollte die Inzidenz im Kreis Wesel bis einschließlich Donnerstag, 6. Mai, weiterhin unter dem Wert von 165 liegen – vorbehaltlich der entsprechenden Feststellung durch das MAGS NRW – startet die eingeschränkte Regelbetreuung am Montag, 10. Mai 2021, wieder.
(wer)
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