Kreis Wesel Gewerkschaft gibt Tipps für Ferienjobber in Gastronomie

Kreis Wesel · Auch für Ferienjobs sollten Jugendliche einen schriftlichen Arbeitsvertrag aushandeln. Das rät zumindest die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.

Vier Wochen lang kellnern und das Taschengeld aufbessern: Viele Jugendliche im Kreis Wesel starten jetzt mit dem Ferienjob. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Schülern, sich über ihre Rechte zu informieren. „Wer zwischen 15 und 17 ist, der darf maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Jugendliche, die länger als sechs Stunden täglich im Restaurant oder an der Bäckertheke jobben, haben außerdem Anspruch auf eine Stunde Pause“, sagt Hans-Jürgen Hufer von der NGG Nordrhein. Allein 650 Gastro-Betriebe gibt es im Kreis Wesel – viele suchten noch Saisonkräfte, so Hufer.

Er rät, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu machen und kritisiert, dass 15- bis 17-Jährige noch immer vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind. „Doch auch Schüler sollten mindestens die überall vorgeschriebenen 8,84 Euro pro Stunde bekommen. In Restaurants und Gaststätten müssten es sogar 9,25 Euro sein – so hoch ist der NRW-Mindestlohn für das Gastgewerbe.“ Jobangebote finden Jugendliche unter: www.schuelerjobs.de. 

(RP)
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