Xanten Gerichtsurteil stellt den absoluten Krähenschutz in Frage

Xanten · Juristen in Rheinland-Pfalz sehen durchaus die Möglichkeit, die Nistmöglichkeiten der Rabenvögel einzuschränken. Kreitstagsmitglied Udo Bovenkerk möchte nun herausfinden, inwieweit dieses Urteil die hiesigen Krähenprobleme lösen könnte.

 Ein Gerichtsurteil hat nun den absoluten Schutz der Krähe in Frage gestellt. Im Notfall dürften Bäume möglicherweise auch beschnitten werden, um Nistmöglichkeiten zu nehmen.

Ein Gerichtsurteil hat nun den absoluten Schutz der Krähe in Frage gestellt. Im Notfall dürften Bäume möglicherweise auch beschnitten werden, um Nistmöglichkeiten zu nehmen.

Foto: Peter Malzbender/Malzbender

Für all jene, die unter der aktuellen Krähenplage leiden, gibt es einen Hoffnungsschimmer am Horizont. Der Hamminkelner Kreistragsabgeordnete Udo Bovenkerk (CDU) verweist nun auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt. Seinen Angaben zufolge sehen die Richter durchaus die grundsätzliche Möglichkeit, bei unzumutbaren Beeinträchtigungen Bäume zu kürzen und dadurch die Nistmöglichkeiten der Rabenvögel zu beseitigen. Bisher hieß es immer, dass eine bewusste Vertreibung der Tiere nicht erlaubt sei.

Xantens Einwohner – vor allem die in der Innenstadt – haben ihre liebe Not mit den Saatkrähen. Die Vögel gelten als unangenehm laut, die zudem enorm viel Dreck machen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind sie jedoch ganzjährig besonders schützenswert. Sie dürfen weder gefangen noch verletzt oder gar getötet, ihre Nester nicht entfernt oder beschädigt werden. Selbst Bäume einer Vogelkolonie, in denen noch keine Nester sind, die aber potentielle Niststandorte sein könnten, fallen unter diesen Schutz. Somit ist zum Beispiel eine Beschneidung der Äste nicht erlaubt, um den Tieren die Möglichkeit eines Nestbaus nicht zu nehmen.

Im von Udo Bovenkerk aufgeführten konkreten Fall lehnten die Juristen in Rheinland-Pfalz zwar den Antrag der Gemeinde Lambsheim ab. Aber dies nur, weil er nicht ausreichend begründet worden sei. Nun fragt der Christdemokrat bei der Kreisverwaltung Wesel nach einer Einschätzung des Urteils. Zudem möchte er Auskunft darüber erhalten, ob der Kreis andere Möglichkeiten sehe, die Belästigungen durch Krähen zu minimieren. Die Anfrage des Christdemokraten ist zwar auf die Krähen-Situation im Hamminkelner Ortsteil Dingden gemünzt, kann aber auch Auswirkungen auf andere Kreiskommunen wie Xanten haben.

Auch Naturschützer verschließen sich erfreulicherweise nicht den Sorgen der Anlieger, berichtet Udo Bovenkerk erfreut: Nabu-Kreissprecher Peter Malzbender habe mit Blick auf die Situation am Friedhof Dingden von einer „Katastrophe“ gesprochen, gleichzeitig allerdings auch eingeräumt, selbst bislang keine adäquate Lösung für das Problem zu sehen.

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