Bußgeld-Korrektur im Kreis Wesel 187 Verkehrssünder entgehen Fahrverbot

Kreis Wesel · Ende April trat ein strengerer Bußgeldkatalog in Kraft, der deutlich schneller ein Fahrverbot für Verkehrssünder vorsah. Wegen eines Formfehlers wurde er aber außer Kraft gesetzt. Deshalb musste auch der Kreis Wesel Tausende Fälle neu bewerten.

 Tempo-Messgerät an einer Straße: Wer jetzt geblitzt wird, wird nach altem Recht behandelt.

Tempo-Messgerät an einer Straße: Wer jetzt geblitzt wird, wird nach altem Recht behandelt.

Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Der Kreis Wesel hat in den vergangenen Wochen mehrere Tausend Verfahren gegen Verkehrssünder neu bewerten müssen. Das teilte die Verwaltung auf Anfrage unserer Redaktion mit. Hintergrund ist der Bußgeldkatalog, der Ende April in Kraft getreten war, aber im Juli vorerst außer Kraft gesetzt wurde. Verkehrsverstöße sollen deshalb erst einmal wieder nach dem alten Bußgeldkatalog geahndet werden. Das gilt auch rückwirkend, wenn ein Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.

Ende April war eine neue Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Der Bußgeldkatalog sah vor, dass ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 Stundenkilometer zu schnell. Vorher hatten die Grenzen bei 31 Stundenkilometern im Ort und 41 Stundenkilometern außerorts gelegen. In der neuen Verordnung wurde aber ein Formfehler entdeckt. Daraufhin setzten alle Bundesländer den neuen Bußgeldkatalog vorerst außer Vollzug.

Bundesweit sind Bußgeldbescheide und Fahrverbote deshalb noch einmal überprüft worden, auch im Kreis Wesel. Betroffen sind Fälle, die noch nicht rechtskräftig entschieden waren und in denen der alte – und wieder gültige – Bußgeldkatalog eine andere Strafe vorsah als der neue Bußgeldkatalog. Es geht um Fälle im Zeitraum vom 28. April bis zum 3. Juli 2020.

In diesem Zeitraum hatte es 12.013 Verfahren wegen zu hoher Geschwindigkeit im Kreis Wesel gegeben, wie die Verwaltung mitteilte. In Rheinberg waren es 677 Fälle gewesen, in Alpen 657, in Sonsbeck drei und Xanten 921. Kreisweit sei 390 Mal ein Fahrverbot ausgesprochen worden (Alpen: einmal, Rheinberg: zwei. Xanten: zweimal). Von diesen 390 Fällen seien 180 noch nicht rechtskräftig entschieden gewesen. Deshalb sei in diesen Verfahren das Fahrverbot wieder zurückgenommen oder wegen der neuen Erlasslage erst gar nicht verhängt worden. Weitere sieben Verfahren seien schon rechtskräftig gewesen, aber die Betroffenen hätten ein sogenanmtes Gnadengesuch gestellt, und die Bezirksregierung Düsseldorf habe alle positiv beschieden. In den verbliebenen 203 Fällen hätten die Fahrverbote nach wie vor Bestand, weil diese auch nach dem derzeit wieder gültigen alten Bußgeldkatalog zu verhängen gewesen seien.

Wie die Verwaltung weiter berichtete, waren im Kreis Wesel insgesamt 2121 Verfahren wegen zu hoher Geschwindigkeit noch nicht rechtskräftig entschieden gewesen, als der neue Bußgeldkatalog wieder außer Kraft gesetzt wurde. Alle seien deshalb nach dem alten Bußgeldkatalog noch einmal neu bewertet worden. Wenn man alle Arten von Verkehrsverstößen zusammen nehme, also nicht nur die Verfahren wegen zu hoher Geschwindigkeit, dann seien sogar rund 5400 Fälle aus dem Zeitraum zwischen April und Juli noch einmal neu angefasst worden.

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