Austritt aus der Kirche Wo Sie im Kreis Wesel am längsten auf einen Termin warten

Kreis Wesel · Wie schnell austrittswillige Christen bei den Amtsgerichten einen Termin bekommen, hängt vom Wohnort ab. Die Wartezeiten für den Kirchenaustritt im Kreis Wesel und im ganzen Land unterscheiden sich erheblich.

Hinweisschild an einem Gericht: Die Wartezeiten auf einen Termin unterscheiden sich deutlich, wie ein Bericht des Justizministeriums zeigt.

Hinweisschild an einem Gericht: Die Wartezeiten auf einen Termin unterscheiden sich deutlich, wie ein Bericht des Justizministeriums zeigt.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Wer im Kreis Wesel aus der Kirche austreten will, muss je nach Wohnort unterschiedlich lange auf einen Termin warten. Wie aus einem Bericht des NRW-Justizministeriums hervorgeht, erhalten Austrittswillige am Amtsgericht Rheinberg nach bis zu zwei Monaten einen Termin, am Amtsgericht in Moers sogar erst nach drei Monaten, an den Amtsgerichten in Wesel und Dinslaken dagegen schon nach zwei Wochen.

Landesweit sind die Unterschiede bei den Wartezeiten noch größer. Wie das NRW-Justizministerium weiter schreibt, bekommen kirchenmüde Christen am Amtsgericht Duisburg-Hamborn sofort einen Termin, in Duisburg-Ruhrort müssen sie drei Wochen warten, am Amtsgericht in Duisburg (zuständig für Innenstadt, Rheinhausen, Süd) sogar drei Monate, genauso wie in Geldern. Die längste Wartezeit in NRW hat das Amtsgericht Neuss mit bis zu dreieinhalb Monaten.

Der Bericht des NRW-Justizministeriums zeigt außerdem, dass die Personalausstattung an den Amtsgerichten für die Bearbeitung von Kirchenaustritten unterschiedlich ist. Demnach sind in Kleve damit zehn Personen befasst, in Geldern sieben, in Moers und Duisburg jeweils vier, in Rheinberg drei, in Wesel, Dinslaken, Duisburg-Hamborn und Duisburg-Ruhrort jeweils zwei.

Die FDP-Fraktion im NRW-Landtag sieht in den unterschiedlichen Wartezeiten einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. „Längere Wartezeiten bringen zudem finanzielle Konsequenzen mit sich, da die Kirchensteuerpflicht erst mit Ablauf des Monats endet, in dem der Kirchenaustritt erfolgt“, kritisierte Fraktionssprecher Werner Pfeil. Das NRW-Justizministerium widersprach dem Vorwurf: Dass es bei den zuständigen Amtsgerichten „wegen des phasenweise unterschiedlichen Geschäftsaufkommens im Einzelfall zu abweichenden Bearbeitungszeiten kommen kann, ist im Geschäftsbetrieb nicht gänzlich zu vermeiden.“

In NRW traten 2021 insgesamt 155.322 Menschen aus der katholischen und der evangelischen Kirche aus – so viele wie nie zuvor. Die Zahlen für das vergangene Jahr liegen noch nicht vor. Austrittswillige müssen in NRW persönlich vor dem Amtsgericht oder beglaubigt durch einen Notar ihren Austritt erklären. Die Landesregierung lehnte im vergangenen Juli die Möglichkeit ab, den Schritt online zu erledigen.

Terminbuchungen hingegen sind an manchen Amtsgerichten per Mausklick möglich. In Rheinberg zum Beispiel. Am Donnerstag waren auch noch Termine für die ersten Tage im März verfügbar. Wie das Amtsgericht auf seiner Homepage schreibt, kostet die Austrittserklärung beim Amtsgericht oder beim Notar eine Gebühr von 30 Euro pro Person. Beim Notar könnten auch noch weitere Kosten anfallen.

(wer)
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