Immobilienmarkt in Xanten Familien sollen Grundstücke mieten können

Xanten · Damit sich mehr Menschen den Traum vom Eigenheim erfüllen können, denken Politik und Verwaltung über die Möglichkeit nach, Bauland in Erbpacht anzubieten anstatt es zu verkaufen.

Auf diesen Ackerflächen Am Heeser Wald in Xanten ist ein Neubaugebiet geplant.

Auf diesen Ackerflächen Am Heeser Wald in Xanten ist ein Neubaugebiet geplant.

Foto: Fischer, Armin ( arfi )

Die Baupreise explodieren – wer hat so viel Geld? Auch wenn Banken ihre Darlehen nach wie vor zu einem historischen Niedrigzins vergeben, müssen viele Bauwillige weiter auf Wohneigentum verzichten. Denn Grundstücke sind teuer, der Bau des erträumten neuen Heims, die Nebenkosten für Makler, Notar und für Vater Staat sind ebenfalls zu finanzieren. „Wir möchten jungen Familien mit Kindern, die sonst wegen ihres Einkommens keine Finanzierung durch eine Bank erhalten, eine neue Möglichkeit bieten“, sagt der Fraktionsvorsitzende der Wählerinitiative FBI, Peter Hilbig. Deshalb hat seine Fraktion vorgeschlagen, dass die Stadt künftig Grundstücke auch in Erbpacht anbieten soll.

Der Clou: Zumeist fünfstellige Ausgaben für den Kauf eines Grundstücks würden wegfallen. Stattdessen würde der Erwerber eine jährliche Pacht an die Stadt bezahlen. Xanten habe einen erheblich steigenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, sagt Hilbig, „und dies sowohl im Mietwohnungsbau als auch beim Grunderwerb. Auch bereits ergriffene Maßnahmen wie zum Beispiel der Verkauf der ehemaligen Förderschule, wo neue Wohnungen entstehen sollen, ändere daran nichts. Hilbig: „Wir müssen neue und erweiterte Maßnahmen ergreifen.“

Neben der Bereitstellung von Bauland für preisgünstige Mietwohnungen ist für den FBI-Frontmann auch die Erbpacht ein Ausweg aus der Misere. Durch die Preisentwicklung werde der Wunsch von jungen Familien nach einem eigenen Häuschen schwierig. Trotz günstiger Bauzinsen führten die hohen Grundstückspreise zu hohen Finanzierungsbeträgen. „Das Instrument der Erbpacht würde hier einen Teil umlegen. Damit würden auch die nachfolgenden Generationen entlastet.“

Für die Stadt hätte das Modell Vor- und Nachteile. Einerseits würde sie durch einen Grundstücksverkauf sofort einen hohen Betrag einnehmen. Andererseits könnte sie bei einer Erbpacht über Jahrzehnte hinweg mit einer dauerhaften Einnahme rechnen. Über die gesamte Laufzeit gesehen wären die Gesamteinnahmen sogar höher. „Das Angebot einer Erbpacht sollte eine Option sein, kein Zwang“, macht Hilbig deutlich. „Der Interessent sollte eine Wahlmöglichkeit haben.“

Solche Verträge werden in Deutschland meist für 60 oder 99 Jahre geschlossen. Hilbig bevorzugt dabei die längere Laufzeit, so wie es vielfach auch die Kirche bei ihren Grundstücken handhabt. Das Haus selbst und alle Nebenbauten muss der Pächter finanzieren. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit müssen die Gebäude aber nicht vom Grundstück entfernt werden. Nach dem Erbbaurechtsgesetz erhält der Bauherr grundsätzlich eine Vergütung für den Gebäudewert. Wie hoch der sein wird, sollte ein Gutachter klären. Hilbig plädiert dafür, dass dieses Verfahren mit der Stadt festgelegt wird. Grundsätzlich ist er dafür, dass eine Verlängerungsoption aufgenommen wird.

Die Verwaltung hat den Vorschlag der FBI positiv aufgenommen und schlägt dem Stadtrat vor, die Möglichkeit einer Erbbaupacht für junge Familien mit Käufern unter 35 Jahren zu prüfen. Der Erbbauzins betrage üblicherweise zwischen drei und fünf Prozent des Grundstückswerts, erklärt die Stadt. Für Bauland mit einer Größe von etwa 500 Quadratmetern und einem Quadratmeterpreis von 175 Euro ergäbe sich somit ein jährlich zu zahlender Erbbauzins zwischen 2625 und 4375 Euro. Angesichts der aktuell niedrigen Zinsen erscheine ein Erbbaurecht zunächst unattraktiv, schreibt die Verwaltung. Aber es dürfe nicht vergessen werden, dass der Zinssatz für die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts festgeschrieben werde, und der Interessent die Kaufpreissumme für das Grundstück nicht aufbringen müsse. „Für die Stadt Xanten bietet das Erbbaurecht die Möglichkeit, dauerhafte Einnahmen aus der Vergabe von Erbbaurechten zu erzielen.“

Der Planungsausschuss berät am Dienstag, 3. März, ab 17 Uhr darüber.

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