Landwirtschaftskammer prüft Anwohner beschweren sich über Gülle-Gestank in Xanten

Xanten · Bei der Landwirtschaftskammer sind mehrere Beschwerden aus Xanten eingegangen, unter anderem von der BBX, die eine „dramatische Geruchsbelästigung“ durch Gülle beklagt. Die Landwirtschaftskammer konnte aber keinen Verstoß feststellen.

 Ein Landwirt düngt eine Wiese (Symbolbild).

Ein Landwirt düngt eine Wiese (Symbolbild).

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist mehreren Beschwerden aus Xanten über Gestank durch Gülle nachgegangen. Sie sieht aber keinen Grund, um gegen Landwirte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, wie Sprecher Bernhard Rüb auf Anfrage unserer Redaktion sagte. Entweder habe der zuständige Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer keinen Gestank vor Ort feststellen können, oder die Prüfung habe ergeben, dass sich die Landwirte korrekt verhalten hätten.

Die Beschwerden betrafen zwei Fälle, wie Rüb weiter sagte. Demnach meldete sich am Mittwoch eine Anwohnerin aus Wardt. Die Kontrolle habe ergeben, dass der Landwirt eine Wiese mit Gülle gedüngt habe, was zurzeit erlaubt sei. Am Donnerstag seien weitere Beschwerden eingegangen. Der zuständige Mitarbeiter sei noch am Abend zur beschriebenen Stelle an der Nordsee gefahren, habe dort aber keinen Gestank feststellen können. Er habe dann in Vynen zwei Flächen kontrolliert. Dort sei das Düngen aber zulässig gewesen.

In der vergangenen Woche hatten sich mehrere Anwohner wegen des Gülle-Gestanks an das Ordnungsamt der Stadt Xanten gewandt. Auch Werner Paessens und Matthias C. Voll von der BBX-Fraktion im Stadtrat schickten eine Beschwerde dorthin. Das Ordnungsamt sei aber nicht zuständig, auch nicht die Polizei, erklärte Rüb. Beschwerden sollten immer direkt telefonisch oder per E-Mail an die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Landwirtschaftskammer gehen.

Paessens und Voll beklagten eine „dramatische Geruchsbelästigung“ am Dienstag und beschwerten sich über „diese unverantwortliche Vorgehensweise“, in „dieser Trockenzeit“ Gülle auf das Land zu bringen. Ein unverzügliches Untergraben sei unterblieben. Viele Bürger hätten sich hilfesuchend an sie gewandt. Um die Ausgasung von Stickstoff zu reduzieren, müsse die Gülle grundsätzlich innerhalb einer bestimmten Frist eingearbeitet werden, das gelte aber nicht für Wiesen, und in diesem Fall sei die Gülle eben auf einer solchen gewesen, erklärte Rüb.

Kontakt: Kreisstelle Kleve der Landwirtschaftskammer, Tel.: 02821 9960, E-Mail: kleve@lwk.nrw.de. Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW: www.guelle-nrw.de.

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