Gegen Leerstände an Hoch- und Wallstraße Förderprogramm für Ortskern in Sonsbeck ist gefragt

Sonsbeck · Mit einem Sofortförderprogramm will die Gemeinde Sonsbeck Leerständen an der Hoch- und Wallstraße entgegenwirken. Nach anfänglicher Zurückhaltung mehren sich nun die Anträge.

 Die Gemeinde Sonsbeck will Leerstände im Ortskern verringern (Symbolfoto).

Die Gemeinde Sonsbeck will Leerstände im Ortskern verringern (Symbolfoto).

Foto: Martin Oberpriller

Das Förderprogramm der Gemeinde Sonsbeck zur Belebung der Geschäftswelt im Ortskern nimmt nach einem schleppenden Start nun offenbar Fahrt auf. So sind nach Auskunft von Ludger van Bebber, Fachbereichsleiter der Allgemeinen Hauptverwaltung, bisher acht Anträge auf den kommunalen Zuschuss gestellt worden. Ein neunter sei in Aussicht gestellt worden.

Das im vergangenen Jahr aufgelegte Sofortprogramm der Gemeinde Sonsbeck zielt voranging auf die Unterstützung des Gewerbes auf der Hoch- und Wallstraße ab. Es basiert auf drei Säulen: Vermieter und Mieter können erstens eine Umbaupauschale beantragen, um eine sanierungsbedürftige Immobilie zu modernisieren. Zuschüsse von bis zu 7500 Euro pro Lokal sind möglich. Zweites stellt die Gemeinde für die Anmietung von leer stehenden Ladenlokalen bis zu einer Fläche von 300 Quadratmetern finanzielle Hilfen in Aussicht. Die dritte Säule verspricht eine Unterstützung bei der Vermarktung von leer stehenden Ladenlokalen, wobei in Zusammenarbeit mit einem Sonsbecker Maklerbüro professionelle Exposés erstellt werden. Die Förderbausteine sind je nach Bedarf einzeln oder in Kombination abrufbar.

Laut van Bebber gehörten zu den bisherigen Antragsstellern fünf Vermieter und drei Mieter. Insgesamt sei drei Mal eine Bezuschussung der Mietkosten, vier Mal die Erstellung eines Maklerexposés und vier Mal die Förderung von Renovierungskosten beantragt worden. Davon seien bisher zwei Anträge von Mietern bewilligt worden und mit einer Fördersumme von jeweils rund 3.000 Euro derzeit in der Abwicklung. Zudem seien drei Anträge auf Erstellung eines Exposés bewilligt worden. Drei Anträge befänden sich noch in der Prüfung, so van Bebber, der von einer guten Resonanz auf das Förderprogramm spricht.

Weitere Anträge können bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden. Die Förderung greift rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Insgesamt hält die Gemeinde Sonsbeck für das Sofortprogramm 100.000 Euro vor. Weitere Infos gibt Wirtschaftsförderin Beate Pauls unter Tel. 02838 36111 oder per E-Mail an beate.pauls@sonsbeck.de

(beaw)
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