Kreis Experten untersuchen die Absturz-Ursache

Kreis · Wesel (aka) Die Fachleute der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung haben in Saalhoff die Arbeit aufgenommen: Sie ermitteln, wie es am Sonntag zu dem tragischen Absturz des Motorseglers kommen konnte, bei dem der 52-jährige Pilot aus Wesel ums Leben kam. Der Unfall hatte sich kurz nach 14 Uhr ereignet. Nachdem der Mann sich bei der Flugaufsicht gemeldet und dort mitgeteilt hatte, aufgrund technischer Probleme durchstarten zu müssen, war die Maschine aus geringer Höhe zu Boden gegangen.

 Das Motorsegelflugzeug war am Sonntag abgestürzt.

Das Motorsegelflugzeug war am Sonntag abgestürzt.

Foto: Ostermann

Der Schock bei den Mitgliedern der Luftsportgemeinschaft, die den Flugplatz betreibt, ist groß. "Wir sind alle sehr betroffen. Seit zwei Jahrzehnten haben wir keinen so schweren Unfall erlebt", berichtet Vorsitzender Ralf Oppermann und fügt hinzu: "Wir haben am Vortag noch mit ihm auf einer Versammlung zusammen gesessen." Der 52-Jährige war seit fünf Jahren Mitglied im Verein, hatte seine Ausbildung in Kamp-Lintfort absolviert. Laut Oppermann habe es sich um einen Flug gehandelt, den alle Piloten unternehmen, um sich in Übung zu halten. "Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung, wird jetzt ordentlich prüfen, wie es zu dem Unfall kommen konnte." Polizei und Feuerwehr übergaben die Unfallstelle, ein Feld an der Leuchtstraße, am Sonntag an die Sachverständigen. Der Sprecher des Bundesamts konnte gestern noch keine Angaben zur Unfallursache machen. Die Ermittlung werde, so teilte die Behörde auf RP-Anfrage mit, noch einige Zeit andauern. Es müssen Spuren gesichert, Informationen gesammelt und Zeugen befragt werden, bis die Behörde in einem Bericht eine Interpretation vorlegen könne, wie es zu dem Absturz gekommen sein könnte.

Die Wrackteile der Maschine wurden bereits sichergestellt. Für die Bundesstelle arbeiten in ganz Deutschland Sachverständige, die bei Flugunfällen schnell die Ermittlung übernehmen können. Dabei können sie nicht auf eine Blackbox oder auf die Aufzeichnung der Kommunikation mit der Flugaufsicht zurückgreifen. Wie der Sprecher der Bundesstelle erklärte, befänden sich Blackboxen nur in Maschinen ab neun Sitzplätzen. Die Kommunikation mit dem Tower müsse aus der Erinnerung aufgezeichnet werden.

(RP)
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