Toter Bussard aus Xanten Erster Fall von Vogelgrippe in NRW bestätigt

Düsseldorf · Die gefährliche Vogelgrippe hat Nordrhein-Westfalen erreicht. Ein Bussard aus Xanten wurde vom Friedrich-Löffler-Institut positiv auf die derzeit kursierende H5N8-Variante getestet, wie ein Sprecher des NRW-Umweltministeriums am Freitag sagte.

 Mitarbeiter des Ordnungsamtes stellen in Xanten ein Warnschild mit der Aufschrift "Wildvogel-Gefügelpest Beobachtungsgebiet" auf.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes stellen in Xanten ein Warnschild mit der Aufschrift "Wildvogel-Gefügelpest Beobachtungsgebiet" auf.

Foto: dpa, mg

Der Bussard war am Montag in Rheinnähe fast genau auf der Grenze zwischen den Kreisen Wesel und Kleve auf der Reeser Schanz in Xanten-Obermörmter verendet aufgefunden worden. Fachleute diagnostizierten eine Influenza A-Virus Infektion vom Typ H 5 bei dem toten Tier. Ob es sich um die Vogelgrippe handelte, war zunächst unklar. Am Freitagmorgen teilte das Umweltministerium mit, dass es sich tatsächlich die derzeit kursierende H5N8-Variante handelt.

Es handelt sich bei der aktuellen Vogelgrippe-Epidemie in Deutschland um den ersten nachgewiesenen Fall in NRW. Noch bei einem zweiten Wildvogel, einem Schwan in Möhnesee, war in den vergangenen Tagen ein Vogelgrippevirus H5 festgestellt worden. Der Test auf die gefährliche Virusunterart N8 war bei diesem Tier jedoch negativ, wie der jetzt vorliegende Befund zeige.

Die seit Donnerstag bestehenden Schutzgebiete um den Fundort des Bussards werden nach Angaben des Kreises Wesel am Freitag ausgeweitet. "Landesumweltministerium, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz sowie die betroffenen Kreise werden im Laufe des Vormittags in einer Telefonkonferenz über die weiteren Maßnahmen entscheiden", hieß es.

Der Kreis Wesel hatte Mittwochabend einen Sperrbezirk im Umkreis von einem Kilometer um den Fundort eingerichtet. Unter anderem dürfen Hunde und Katzen in diesem Bereich nicht mehr frei herumlaufen. Im Sperrbezirk dürfen nun keine Transporte von Geflügel und Geflügel-Produkten mehr stattfinden, sagte der Ministeriumssprecher.

Am Dienstag hatte das Land für zunächst 16 Kreise und kreisfreie Städte die Stallpflicht für Hausgeflügelbestände angeordnet. Erstmals war die H5N8-Variante der aktuellen Vogelgrippe-Epidemie in Deutschland am 8. November bei verendeten Wasservögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Seitdem tritt die Geflügelpest in immer mehr Bundesländern auf. Der Erreger gilt als ungefährlich für Menschen, ist aber eine erhebliche Bedrohung für Hausgeflügel.

(dpa)
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