Wardt Deichverband erwägt Klage

Wardt · Das Wasser- und Schifffahrtsamt versagt eine Nutzung der NATO-Rampe in Vynen für den Materialtransport zur Deichbaustelle. Die Stadt Xanten würde eine Klage gegen die Bezirksregierung möglicherweise unterstützen.

Das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Duisburg-Rhein wird einen Materialumschlag an der NATO-Rampe in Vynen auf keinen Fall genehmigen. Dies ist das Ergebnis eines Abstimmungsgespräche von Vertretern des Deichverbandes Xanten-Kleve mit der Bezirksregierung und des WSA. Damit ist eine weitere Tür für den Materialtransport zur Baustelle für die Sanierung des Deichs zwischen Wardt und Vynen zugeschlagen. "Wenn sich an all diesen Aussagen nichts ändert, werden wir leider alle Transporte über die Straße erledigen müssen", sagte gestern Mittag der Geschäftsführer des Deichverbandes, Bernhard Schlüß. Voraussichtlich sind das 19 500 Schwerlaster.

Die erste Klage

Wie bereits berichtet, war eine Baustellenanlieferung über den ehemaligen Wardter Kieshafen am Veto der Oberen Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung gescheitert. Bislang gibt es lediglich einen Planfeststellungsbeschluss für die Anlieferung und die Abfuhr über Straßen. Zwar hatte sich die Stadt im damaligen Verfahren (2003) für eine Alternative über den Übergang Husenweg und dann eine lange Strecke im Deichvorland eingesetzt, bei der keine Ortsstraße in Anspruch hätte genommen werden müssen; in mündlicher Verhandlung hatte der Richter allerdings erklärt, dass der Klage kein Erfolg beschieden werden könne. Diesmal veranlasste unter anderem der Fund einer Rauhhautfledermaus die Obere Landschaftsbehörde dazu, weitere Untersuchungen anzustrengen. Als Alternative galt die NATO-Rampe.

Zu hohes Schiffsaufkommen

Das WSA aber lehnt deren Nutzung wegen der hohen Schiffsfrequenz und die Nähe der Rampe zur Fahrrinne ab. Eine Auskunft, die der Deichverband schon bei einer inoffiziellen Anfrage erhalten hatte.

Die Stadt Xanten sieht nun in einer Klage des Deichverbandes einen möglichen Ausweg, zumal die Experten, die das naturschutzfachliche Gutachten vorgelegt hatten, zu dem Schluss kamen, dass trotz allem eine vorübergehende Nutzung des Wardter Hafens mit geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Fledermaus — wie übrigens an anderen Stellen im Land auch — durchaus ermöglicht werden könnte. Sollte sich der Deichverband zur Klage durchringen, würde die Stadt diese finanziell unterstützen, heißt es in einer Vorlage für die heutige Sitzung des Hauptausschusses. Das gelte auch, wenn zum Beispiel Bürgerinitiativen in Düsseldorf vorstellig werden wollten und Fahrtkosten anfallen. Die Kosten für einen Rechtsstreit würde die Stadt demnach zu 50 Prozent (höchstens jedoch 6000) übernehmen, für Aktivitäten von Bürgerinitiativen sollen bis zu 3000 Euro bereitgestellt werden.

(RP)
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