Xanten DBX-Affäre: FBI will vorsorglich Geld im Haushalt zurücklegen

Xanten · Seit Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Privatpersonen und frühere Mitarbeiter des DBX unter anderem wegen angeblich falsch abgerechneter Arbeiten. Muss die Stadt im Fall von Verurteilungen den betroffenen Anliegern einen Teil der Abgaben zurückzahlen? Ja, die dem zugrundeliegenden Berechnungen wären dann nicht korrekt, sagt Peter Hilbig (FBI); die Stadt müsste die Bescheide neu berechnen. Darum fordert er, damit man später keine böse Überraschung erlebe, schon jetzt die Bildung von Rückstellungen im Haushalt. Das sieht die Stadt anders. Die Bescheide seien nicht mehr abzuändern, hält Kämmerer Stephan Grundmann dagegen.

Seine Forderung nach Rückstellungen untermauert FBI-Mann Hilbig unter anderem mit Aussagen der Stadt. So heißt es in den Risikoberichten des DBX 2015 und 2016: Wegen der Hausdurchsuchung des Landeskriminalamtes könnten eventuell noch finanzielle Forderungen aus Abrechnungsbetrug bestehen. Die Gemeindeordnung wiederum fordere bei noch unbekannten Verpflichtungen ausdrücklich Rückstellungen, führt Hilbig weiter aus. Außerdem habe Bürgermeister Thomas Görtz selbst öffentlich "und in Kenntnis der Sachlage" auf einen möglichen Millionenschaden hingewiesen. "Dieser Schaden wurde zum Beispiel in Form von Anliegerbeiträgen an Bürger weitergereicht. Daraus folgt, dass Beitrags-, Gebühren- und Steuerzahler in Xanten nicht gerechtfertigte Zahlungen in Millionenhöhe geleistet haben", schlussfolgert er.

Die Stadt hingegen sieht keine Notwendigkeit für Rückstellungen. Die Bescheide, sagt Kämmerer Grundmann, seien rechtskräftig und nicht mehr abänderbar. Es sei zurzeit nicht bewiesen, dass Anlieger bei der Veranlagung der Bescheide einen Schaden erlitten habe. Künftige Beitragserhebungen wird der DBX so vornehmen, dass ausschließlich die Aufwendungen für die Baumaßnahmen in die Berechnung einfließen. "Eine Schädigung Dritter aus einer ungerechtfertigten Beitragserhebung wird dadurch ausgeschlossen."

Hilbig hingegen bezweifelt die Aussage des Kämmerers. Die alten Bescheide müssen nicht endgültig rechtskräftig sein. Im Fall eines Betruges lebe die Widerspruchsfrist wieder auf, hielt er dagegen, und der Abgabenbescheid könne doch abgeändert werden.

Nach Angaben des Bund der Steuerzahler NRW "bestehen durchaus Chancen, dass Anwohner zu viel bezahlte Abgaben zurückerstattet bekommen können. Allerdings muss ein Betrug nachgewiesen sein." Man könne die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts beantragen, erläutert Referent Harald Schledorn auf Anfrage. Die Entscheidung darüber, ob es Geld zurück gebe, sei Ermessenssache. Zudem könne ein Wiederaufgreifen des abgeschlossenen Heranziehungsverfahrens geprüft werden. Ferner habe der Bürger die Möglichkeit, die abgelehnten Anträge vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf überprüfen zu lassen.

(pek)
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