Xanten Dauercamper will nicht freiwillig räumen

Xanten · Der Streit zwischen Günter Mollenhauer und Rosemarie Schomberg von der Schomberg Freizeitpark und Erholungspark Xanten GmbH schwelt weiter. Sein Rechtsanwalt versucht noch, eine gütliche Einigung zu erzielen. Auf dem Campingplatz herrscht indes Unruhe.

 Sein ganzes Glück: Günter Mollenhauer lebt seit 1989 auf dem Campingplatz in Wardt. Mehr als 70.000 Euro hat der Mann, der im August 85 Jahre alt wird, in sein Domizil mit dem herrlichen Garten investiert.

Sein ganzes Glück: Günter Mollenhauer lebt seit 1989 auf dem Campingplatz in Wardt. Mehr als 70.000 Euro hat der Mann, der im August 85 Jahre alt wird, in sein Domizil mit dem herrlichen Garten investiert.

Foto: Lörcks

Wer Interesse an einer Parzelle auf einem Campingplatz hat, kann in Wardt zuschlagen. Dort stehen aktuell 22 Grundstücke zum Verkauf. So ist es zumindest im Schaukasten des Schomberg Freizeit- und Erholungsparks am Eingang des Geländes nachzulesen. "Doch wer will denn hier noch wohnen und investieren, wenn die Vertragsverlängerung nicht gewährleistet wird?", fragt Manfred Gatermann.

 Günter Mollenhauer mit seinem Rechtsanwalt Manfred Gatermann.

Günter Mollenhauer mit seinem Rechtsanwalt Manfred Gatermann.

Foto: Julia Lörcks

Gatermann ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Wochenendhausgebiete in Kalkar, Kerken und Xanten. Seit Sommer 2017 vertritt er Günter Mollenhauer - Xantens berühmtesten Dauercamper, der seit mehr als einem Jahr im Rechtsstreit mit seiner Verpächterin Rosemarie Schomberg liegt (wir berichteten).

 Das ist der bisherige Spielplatz auf dem Gelände des Campingplatzes.

Das ist der bisherige Spielplatz auf dem Gelände des Campingplatzes.

Foto: Julia Lörcks

Kurz zusammengefasst geht's darum: Mollenhauer, der 1989 das Leben auf dem Campingplatz in Wardt genießt, erhielt im Oktober 2015 von seiner Verpächterin einen Brief. Darin wurde ihm ohne Grund mitgeteilt, dass sein Pachtverhältnis nicht verlängert wird und zum 31. Dezember 2016 ausläuft. Später wurde bekannt, dass auf seiner und einer benachbarten Parzelle ein Spielplatz errichtet werden soll.

Es folgte eine Verhandlung im Mai 2017 vorm Amtsgericht in Rheinberg. Mollenhauer verlor. Weil eine ehemalige Mitarbeiterin der Betreiberin den Pachtvertrag nachträglich geändert hatte, schöpfte Mollenhauer neue Hoffnung. Doch der angesetzte Berufungstermin im April 2018 vorm Landgericht in Kleve wurde abgesagt. Die Kammer sah keine Aussicht auf Erfolg.

Nun soll Mollenhauer gehen. Bis zum 15. Mai soll er dem Rechtsanwalt der gegnerischen Seite mitteilen, dass er bereit ist, das Grundstück freiwillig zu räumen. Ansonsten würde, so ist es im Schreiben an Gatermann nachzulesen, der Vollstreckungsauftrag erfolgen. Ob es dazu kommt, ist unklar. Heinz-Dieter Heescher, der Schomberg vertritt, gab trotz mehrfacher Anfragen keine Stellungnahme ab.

Manfred Gatermann hingegen wohl. "Mein Mandat wird nicht freiwillig räumen." Es gäbe zwar ein rechtskräftiges Urteil, aber das sei sehr unbestimmt beschrieben. Gatermann: "Wie soll denn überhaupt vollstreckt werden? Soll mein Mandant nur ausziehen oder sein Mobilheim abreißen?" Er regt eine gütliche Einigung an. "Ich habe einen Musterpachtvertrag erstellt, der Ruhe auf dem Campingplatz bringen würde." So hätten sich bereits mehr als 20 Bewohner bei ihm gemeldet. Sie alle fürchten ein ähnliches Schicksal wie Mollenhauer.

(RP)
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