Corona-Pandemie Kommunen erlassen noch strengere Regeln

Xanten/Alpen · Weitere Verbote veröffentlicht. In Alpen tagt der Rat trotzdem, in Rheinberg nicht, in Xanten ist es noch unklar.

 Blick in den Sitzungssaal im Xantener Rathaus (Archiv).

Blick in den Sitzungssaal im Xantener Rathaus (Archiv).

Foto: Fischer, Armin (arfi)

Xanten, Alpen und andere Kommunen haben mit Allgemeinverfügungen zahlreiche Regeln erlassen, die das öffentliche Leben weiter einschränken. Damit soll die Ausbreitung des Coronavirus gebremst werden. Die Verwaltungen setzen damit einen Erlass der NRW-Landesregierung um.

In Alpen sind am Montag zum Beispiel alle öffentlichen und auch privaten Veranstaltungen untersagt worden. Dazu gehören alle Osterfeuer und Gottesdienste. Ausgenommen vom Verbot sind nur Veranstaltungen, die „der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge dienen“, wie die Gemeinde Alpen erklärt. Dazu gehören Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen. Das gilt auch in Xanten.

Durch die verschärften Regeln kommt auch der politische Betrieb in den Kommunen weitgehend zum Erliegen. Die Sitzungen der Ausschüsse werden ausgesetzt. Erforderliche Beschlüsse sollen in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden per Dringlichkeitsbeschluss gefasst werden, erklärt die Gemeinde Alpen. Eine Ausnahme ist die Ratssitzung am Donnerstag, 26. März, 18 Uhr. Auf der Tagesordnung steht Alpens Haushalt, er soll verabschiedet werden, um nach der Genehmigung durch den Kreis mit finanzieller Beinfreiheit möglichst schnell selbstständig handeln zu können. In Rheinberg ist der Etat bereits beschlossen worden. Die Ratssitzung am Dienstag, 17. März, wurde abgesagt.

Auch Xantens Stadtrat muss den Haushalt der Kommune erst noch beschließen. Das ist für Donnerstag geplant. Die Fraktionen der BBX und der FOX haben allerdings beantragt, dass die Sitzung verschoben wird – „auf einen Zeitpunkt, wenn die Lage sich wieder erheblich stabilisiert hat“, schlägt die BBX vor. Unter den städtischen Mitarbeitern und Ratsmitgliedern seien Angehörige von Risikogruppen, eine Ratssitzung würde sie einem Risiko aussetzen, schreibt die FOX. Da die städtischen Funktionen momentan auf das Notwendige beschränkt würden, reiche auch ein Nothaushalt. Ob die Sitzung tatsächlich verschoben wird, war zunächst aber unklar.

Die neuen Regeln bedeuten einen weiteren Einschnitt in das öffentliche Leben, das hat Auswirkungen auf die Wirtschaft. In einer Videobotschaft sagte Xantens Bürgermeister Thomas Görtz am Abend zu, dass die Verwaltung „allen Unternehmen und Bürgern kulant und sehr wohlwollend“ entgegenkomme, wenn es Zahlungsschwierigkeiten bei städtischen Abgaben gebe.

Diese Regeln gelten für Gastronomie, Kliniken und Demos

Die Kommunen haben den Erlass der NRW-Landesregierung umgesetzt und eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben bedeuten. Damit soll eine weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Gesundheit. Eine Auswahl aus den Verfügungen der Kommunen Xanten und Alpen.

Reiserückkehrer aus Risikogebieten Für sie gilt für 14 Tage nach Rückkehr ein Betretungsverbot unter anderem für Kitas, Kindertagespflegestellen, Schulen, Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Pflegeeinrichtungen.

Krankenhäuser und Pflegeheime Es gibt Besuchsverbote oder restriktive Einschränkungen: Maximal ist ein registrierter Besucher pro Bewohner und Patient am Tag mit Schutzmaßnahmen und Hygieneunterweisung zulässig. Ausgenommen sind Besuche auf Kinderstationen oder bei Palliativpatienten. Kantinen sind geschlossen.

Freizeit Geschlossen werden unter anderem: Bars, Clubs, Diskos, Theater, Kinos, Museen, Fitness-Studios, Schwimmbäder, Spielhallen und Prostitutionsbetriebe.

Gastronomie Restaurants, Gaststätten und Hotels bleiben geöffnet, aber unter Auflagen: Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen (zwei Meter), Hinweise zu Hygienemaßnahmen.

Demonstrationen Öffentliche Veranstaltungen werden untersagt. Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein, die nach Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden können.

Wochenmärkte Nicht untersagt werden Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge dienen – zum Beispiel Wochenmärkte.

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