Kreis Wesel weist auf Regeln hin Quarantäne-Pflicht für ganzen Haushalt nach positivem Corona-Test

Kreis Wesel · Der Kreis Wesel bekräftigt die Quarantäne-Regeln: Sobald eine Person positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss sie in die häusliche Isolation. Das gilt auch für die Haushaltsangehörigen.

 Corona-Test (Symbolbild).

Corona-Test (Symbolbild).

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Der Kreis Wesel weist auf die Quarantäne-Regeln im Kampf gegen das Coronvirus hin. „Viele Menschen rufen nach wie vor im Kreis Wesel an, weil sie unsicher sind, was es für sie und ihre Familienangehörigen bedeutet, wenn sie über ihre Corona-App ein positives Testergebnis erhalten“, erklärte Michael Maas, zuständiges Vorstandsmitglied für das Gesundheitsamt. „Daher machen wir noch einmal auf die aktuell im Kreis Wesel geltende Regelung aufmerksam.“ Sie ist in einer Allgemeinverfügung zusammengefasst, die am Freitag in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht wurde. Die wichtigsten Aussagen im Überblick:

  1. Für Menschen, die positiv getestet wurden, gilt eine häußliche Quarantäne „ab dem Bekanntwerden des Testergebnisses“.
  2. Die Quarantäne endet für sie zehn Tage nach dem Corona-Test – vorausgesetzt, sie zeigen keine Krankheitssymptome. Sonst verlängert sich die Quarantäne solange, „bis die Symptome über einen nicht unterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen“.
  3. Für Menschen, mit denen eine positiv getestete Person in einem Haushalt zusammenlebt, wird ebenfalls eine Quarantäne angeordnet – und zwar ab dem selben Zeitpunkt, also ab dem Bekanntwerden des Testergebnisses. Für sie ist die Quarantäne vier Tage länger – es wird angenommen, dass die Haushaltsangehörigen andere noch länger anstecken können, weil sie sich auch erst später infiziert haben.
  4. Die Haushaltsangehörigen dürfen die Quarantäne für die Hin- und Rückfahrt zu einem Corona-Test unterbrechen. Ein negatives Ergebnis führt nicht zu einer Verkürzung der Quarantäne. Bei einem positiven Ergebnis gilt die Regel, dass die Quarantäne erst zehn Tage nach Bekanntwerden des Ergebnisses endet – und auch nur dann, wenn 48 Stunden lang keine Krankheitsymptome vorliegen.
  5. Wenn Arbeitnehmer in Quarantäne gehen müssen, reiche es aus, den Arbeitgeber telefonisch auf die Allgemeinverfügung hinzuweisen und den Test der infizierten Person nachzuweisen, inklusive des Ergebnisses und Testzeitpunktes.

Diese Regelung gilt seit Anfang November. Vorher musste die Quarantäne in jedem Fall erst vom Gesundheitsamt angeordnet werden. Dadurch waren Verzögerungen möglich. Aber um weitere Ansteckungen zu vermeiden, sollen infizierte Personen und ihre Haushaltsangehörigen so schnell wie möglich isoliert werden. Bei den angeordneten Zeiträumen richtet sich der Kreis an den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts.

(wer)
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