Gastronomie, Handel, private Treffen Diese Corona-Regeln gelten ab Sonntag im Kreis Wesel

Kreis Wesel · Im Kreis Wesel ist die Sieben-Tage-Inzidenz auch am Freitag unter 100 geblieben, sie liegt damit seit fünf Werktagen unter diesem Wert. Deshalb werden ab Sonntag die Corona-Regeln gelockert. Eine Übersicht.

 Biergarten (Symbolbild).

Biergarten (Symbolbild).

Foto: dpa/Fabian Sommer

Im Kreis Wesel tritt am Sonntag die Corona-Notbremse wieder außer Kraft. Das teilte das NRW-Gesundheitsministerum in einer Allgemeinverfügung am Freitag mit, nachdem die Zahl der neuen Infektionen in den vergangenen Wochen deutlich zurückgegangen ist. Dadurch werden zahlreiche Einschränkungen wieder aufgehoben. Der Kreis Wesel veröffentlichte eine Liste mit dem Corona-Regeln, die ab Sonntag, 16. Mai, gelten. Ein Überblick.

  • Ausgangsbeschränkung Die Ausgangsbeschränkung entfällt.
  • Private Kontakte Ein Haushalt darf maximal einen weiteren Haushalt treffen. In diesem Rahmen dürfen sich höchstens fünf Personen treffen (ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren. Partys und vergleichbare Feiern bleiben weiterhin generell untersagt.
  • Einzelhandel des täglichen Bedarfs/Supermärkte Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpflicht.
  • Übriger Einzelhandel Die Kundenanzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpflicht. Die Pflicht zur Terminbuchung entfällt, es ist allerdings weiterhin ein negatives Testergebnis erforderlich.
  • Sport Unter freiem Himmel ist kontaktfreier Sport auf Sportanlagen mit bis zu 20 Personen erlaubt. Darüber hinaus ist Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren erlaubt. Bei Sportveranstaltungen sind Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis wieder erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, maximal 500 Personen. Ein Sitzplan ist erforderlich).
  • Kultur Konzerte und Aufführungen sind unter freiem Himmel mit maximal 500 Personen, Sitzplan und negativem Testergebnis möglich. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal 1 Besucher/in pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.
  • Freizeit Die Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen ist erlaubt (zum Beispiel Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten). Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen (keine Liegewiesen). Es gilt eine Begrenzung der Besucherzahl. Voraussetzung ist jeweils ein negatives Testergebnis
  • Gastronomie Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen ist im Außenbereich mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung erlaubt.
  • Beherbergung Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind mit negativem Testergebnis zulässig. Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind mit bis zu 60 Prozent der Kapazität zulässig. Voraussetzung ist auch hier ein negatives Testergebnis.
  • Schulen Es findet weiterhin Wechselunterricht statt. Für die Schülerinnen und Schüler sowie für das Lehrpersonal besteht weiter die Pflicht, wöchentlich zwei Selbsttests durchzuführen.
  • Kindertagesbetreuung Kitas und Kindertagespflegepersonen bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb.
  • Körpernahe Dienstleistungen Körpernahe Dienstleistungen (zum Beispiel Friseur, Kosmetik, Fußpflege) sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen zulässig. Ein negativer Schnelltest ist dann erforderlich, wenn die Kundin oder der Kunde nicht dauerhaft eine Maske trägt.

„Ich freue mich, dass der Kreis Wesel damit aus der Bundesnotbremse fällt“, sagte Landrat Ingo Brohl. „Ab Sonntag gewinnen wir ein weiteres Stück Normalität zurück.“ Aber bei aller Freude und Erleichterung bat er alle Bürgerinnen und Bürger darum, weiter Vorsicht walten zu lassen, um einen Jojo-Effekt zu vermeiden. „Bitte beachten Sie auch weiterhin konsequent die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln.“ Vor allem private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen seien weiterhin eine Quelle von Ansteckungen.

Voraussetzung der Lockerungen am Sonntag ist, dass die Infektionszahlen im Kreis Wesel deutlich gesunken sind. Maßstab dafür ist die Sieben-Tage-Inzidenz. Der Wert gibt an, wie viele neue Infektionen pro 100.000 Einwohner in einer Region in den vergangenen sieben Tagen gemeldet wurden. Damit die Regeln gelockert werden, musste die Inzidenz an fünf Werktagen hintereinander unter 100 liegen. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Maßgeblich für die Beurteilung ist hier der Inzidenzwert, den das Robert-Koch-Institut (RKI) ausweist. Demnach hat sich die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel wie folgt entwickelt:

  • Freitag, 14. Mai 2021 Sieben-Tage-Inzidenz: 80,9 (5. Werktag unter 100)
  • Donnerstag, 13. Mai 2021 Sieben-Tage-Inzidenz: 77,4 (Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt)
  • Mittwoch, 12. Mai 2021 Sieben-Tage-Inzidenz: 76,3 (4. Werktag unter 100)
  • Dienstag, 11. Mai 2021 Sieben-Tage-Inzidenz: 85,7 (3. Werktag unter 100)
  • Montag, 10. Mai 2021 Sieben-Tage-Inzidenz: 92,0 (2. Werktag unter 100)
  • Sonntag, 9. Mai 2021 Sieben-Tage-Inzidenz: 92,8 (Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt)
  • Samstag, 8. Mai 2021 Sieben-Tage-Inzidenz: 87,2 (1. Werktag unter 100)
  • Freitag, 7. Mai 2021 Sieben-Tage-Inzidenz: 102,6
  • Donnerstag, 6. Mai 2021 Sieben-Tage-Inzidenz: 112,4

Weitere Lockerungen sind im Kreis Wesel erst möglich, wenn der Inzidenzwert an fünf Werktagen in Folge stabil unter den Wert von 50 sinkt.

(wer)
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