Corona-Inzidenz im Kreis Wesel über 150 Großer Teil des Einzelhandels muss wieder schließen

Kreis Wesel · Viele Geschäfte des Einzelhandels müssen von Dienstag an wieder schließen, Kunden ist dann nur noch das Abholen von bestellter Ware erlaubt. Diese Einschränkung tritt in Kraft, nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz seit Tagen über einem Schwellenwert liegt.

 Xantens Fußgängerzone und Markt (Symbolbild).

Xantens Fußgängerzone und Markt (Symbolbild).

Foto: RP/Markus Werning

Wegen der anhaltend hohen Infektionszahlen im Kreis Wesel müssen viele Geschäfte des Einzelhandels von Dienstag, 27. April, an wieder geschlossen bleiben. Die Abholung von bestellter Ware am Ladeneingang, also das sogenannte Click and Collect, bleibt aber zulässig, wie der Kreis Wesel am Montag mitteilte. Das betrifft zum Beispiel Mode-Boutiquen, Spielzeugläden und Schuhgeschäfte. In den vergangenen Wochen hatten sie für Kunden noch öffnen dürfen, die einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegten. Diese Möglichkeit fällt jetzt weg.

Ausgangssperre in Xanten am 24-04-2021: Leere Straßen, leere Plätze, leere Parks
8 Bilder

Erster Abend der Ausgangssperre in Xanten

8 Bilder
Foto: RP/Markus Werning

Diese weitere Einschränkung im Einzelhandel folgt aus dem Bundesinfektionsschutz, nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz mindestens drei Tage lang über 150 lag. Der Kreis Wesel hatte diesen Schwellenwert am Freitag überschritten. Seitdem war die Inzidenz darüber geblieben, wie das NRW-Gesundheitsministerium erklärte. Am Montag lag sie nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 171,7. Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen innerhalb der vergangenen sieben Tage bezogen auf jeweils 100.000 Einwohner gemeldet wurden.

Für Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte gilt diese neue Einschränkung nicht. Diese Läden bleiben geöffnet, dürfen aber nur eine bestimmte Anzahl von Kunden gleichzeitig hereinlassen. Außerdem gilt eine Maskenpflicht.  Damit bleibe auch bei einer hohen Inzidenz die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen verlässlich sichergestellt, erklärte die Bundesregierung. Demnach bleiben geöffnet: der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.

Das Bundesinfektionsschutz sieht noch weitere Einschränkungen vor. Eine Übersicht finden Sie hier.

(wer)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort