Xanten Bewährungsstrafe nach tödlichem Unfall

Xanten · Ein 28-Jähriger aus Xanten hatte bei Marienbaum einen 17-jährigen Radfahrer angefahren.

Nach dem tödlichen Unfall auf der B 57 vor rund einem Jahr musste sich gestern ein Autofahrer vor dem Rheinberger Amtsgericht verantworten. Wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung wurde er zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde ihm entzogen und eine Sperrfrist von einem Jahr verhängt.

Der 28-Jährige räumte zu schnelles Fahren und ein riskantes Überholmanöver ein. Tief betroffen, entschuldigte er sich. Er wisse, dass das nicht wieder gutzumachen sei. "Ich habe den Fahrradfahrer nicht gesehen", sagte der Garten- und Landschaftsbauer. Erst als der Radfahrer auf der Straße war, habe er ihn wahrgenommen. Obwohl er sofort auf die Bremse trat und auswich, konnte er den Zusammenstoß mit dem 17-Jährigen nicht verhindern.

Zuvor sei er in Richtung Marienbaum lange Zeit hinter einer Kolonne gefahren, die deutlich langsamer als die erlaubten 100 Stundenkilometer fuhr. Als sich eine Gelegenheit zum Überholen ergab, war es dafür eigentlich schon zu spät. Mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr er an dem Schild vorbei, dass die Geschwindigkeit auf Tempo 70 begrenzt. Er sei etwas spät auf dem Weg zur Arbeit gewesen und habe sich beeilen wollen, so der Xantener. Zeugen sagten, dass der Mann plötzlich ausscherte und erst kurz vor der Querungshilfe wieder auf seine Spur einschwenkte.

Es sei tatsächlich so gewesen, dass auch auf der Strecke ohne Geschwindigkeitsbegrenzung sehr langsam gefahren worden sei, bestätigten mehrere Autofahrer. Es sei zwar Berufsverkehr gewesen, habe aber kein Gedränge gegeben. Daher hätte der Angeklagte nicht drei Autos auf einmal überholen müssen, sagte ein Mann. Es sei genügend Platz gewesen, zwischen den Autos einzuscheren.

"Das wird jetzt aber knapp", habe er noch gedacht. Dann kam es schon zum Unfall. Mit Vorsicht und angemessener Geschwindigkeit wäre der Unfall vermeidbar gewesen, so die Staatsanwältin. Ein Sachverständiger führte aus, dass der Radfahrer gerade die Querungshilfe passieren wollte, als der Angeklagte mit hohem Tempo ankam. Der Schüler von der linken Autoseite erfasst und auf die Motorhaube geschleudert.

(bil)
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