Xanten Bewährungsstrafe nach Einbruch in Schmuckgeschäft

Xanten · Das Moerser Schöffengericht hat einen Mann wegen des Einbruchs in ein Schmuckgeschäft in Xanten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der 53-Jährige hatte eingeräumt, im November 2013 mit einem Komplizen die Tür aufgehebelt zu haben. Mit Brillanten und Goldschmuck im Wert von 30.000 Euro konnten die Täter fliehen.

Der 53-Jährige hätte wohl ohnehin Schwierigkeiten gehabt, seine Tatbeteiligung zu bestreiten. Am Tatort hatte er Blutspuren hinterlassen. Die genaue Reihenfolge oder gar Einzelheiten wisse er nicht mehr, sagte der Angeklagte. Er habe einen "Riss in der Erinnerung". Im Großen und Ganzen treffe es aber zu, was die Staatsanwältin ihm vorwerfe. Mit Hilfe eines Wagenhebers hatten beide das Rolltor hochgedrückt und dann mit einer Axt die Eingangstür eingeschlagen.

Irgendwo müsse er sich einen Schnitt an der Hand zugezogen haben. Aus den Auslagen packten die Täter Schmuck in eine Tasche und flohen. Er selber habe nur 2000 Euro bekommen, sagte der 53-Jährige. Es sei auch nicht seine Idee gewesen. Sein Komplize habe ihn gefragt, ob er helfen könne. "Er hat mir schon von Anfang an gesagt, dass es nicht ganz legal ist, was wir machen wollen", räumte er ein. Worum es genau ging, habe er aber nicht gewusst. Das erfuhr er erst vor Ort. Den Namen seines Mittäters gab der Angeklagte nicht preis.

Erst zwei Jahre später kam man dem 53-Jährigen auf die Spur. Er hatte mit einem weiteren Täter versucht, in ein Schmuckgeschäft in Hamburg einzubrechen. Die Diebe waren in ein Geschäft für Damenunterwäsche eingedrungen, um von dort aus in das benachbarte Schmuckgeschäft zu gelangen. Der Versuch schlug fehl, die Täter wurden beobachtet und in Tatortnähe festgenommen. Erst dann konnten dem Angeklagten die Blutspuren des Einbruchs in Xanten zugeordnet werden.

Das Gericht verhängte unter Einbeziehung der Vorstrafe eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Der Mann lebt nicht in Deutschland.

(bil)
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