Bauen in Xanten Politik berät über Verkaufsbedingungen für Fläche im Lüttinger Feld

Xanten · Im Lüttinger Feld in Xanten sind Baugrundstücke auf einer Fläche von knapp 2000 Quadratmetern geplant. Die Politik muss nun über die Verkaufsbedingungen beraten. Die Verwaltung schlägt eine Konzeptvergabe vor.

Es geht um eine Nachverdichtung an der Lüttinger Straße: Bebaut wird also eine noch freie Fläche innerhalb eines Wohngebiets.

Es geht um eine Nachverdichtung an der Lüttinger Straße: Bebaut wird also eine noch freie Fläche innerhalb eines Wohngebiets.

Foto: RP/Markus Werning

Die Politik in Xanten muss darüber entscheiden, unter welchen Bedingungen die Stadt mehrere Baugrundstücke im Lüttinger Feld verkauft. Die Verwaltung schlägt eine sogenannte Konzeptvergabe für die insgesamt knapp 2000 Quadratmeter große Fläche vor. Dann würde Xanten die Grundstücke nicht einzeln an verschiedene Bauherren verkaufen, sondern das gesamte Gelände an einen Bewerber veräußern. Dadurch könne sie schon vor dem Verkauf die geplante Bebauung fachlich bewerten, erklärt die Verwaltung in den Unterlagen für den Hauptausschuss am 1. Dezember.

Xantens Stadtrat hatte Ende September den Bebauungsplan für die sogenannte Nachverdichtung im Wohngebiet Lüttinger Feld beschlossen. Es handelt sich um eine noch freie Grünfläche zwischen dem Dornbuschweg, dem Paßweg, dem Alten Fuhrweg und der Lüttinger Straße. Nach Angaben der Verwaltung können dort etwa fünf Baugrundstücke entstehen. Vorgesehen sind fünf Häuser: ein Einzelhaus und vier sogenannte Doppelhäuser, die so heißen, weil sie nebeneinander stehen.

Schon zweimal wurde eine Konzeptvergabe beschlossen: einmal für eine Fläche in Vynen, einmal für eine Fläche in Xanten. Sollte die Politik dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen, würde diese ein Exposé mit den Anforderungen veröffentlichen, damit sich Interessenten bewerben können. Eine Jury würde die eingereichten Konzepte bewerten. Der Hauptausschuss würde entscheiden, wer den Zuschlag bekommt.

Bei der Konzeptvergabe soll die Ökologie eine besondere Beachtung finden: Die Bewerber sollen dazu verpflichtet werden, dass die Agentur Faktor X den Ressourcenverbrauch ihrer geplanten Bebauung überprüft. Auch der Kaufpreis soll eine Rolle spielen, aber er soll zu maximal 25 Prozent in die Bewertung einfließen, schreibt die Verwaltung. Sie schlägt als Mindestkaufpreis 398.200 Euro vor. Damit würde er bei einer Grundstücksgröße von 1991 Quadratmetern etwas über dem Bodenrichtwert von 185 Euro liegen.

(wer)
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