Xanten Bald Ruhe auf der Baustelle

Xanten · Drei Themen beherrschten am Dienstag die politische Diskussion: die gerichtlich "stillgelegte" Baustelle an der alten B 57, der Haushalt und ein Verfahren, das die Stadt gegen die Bezirksregierung gewonnen hat.

Die Bagger dröhnen weiter, sowohl am Kreisverkehr als auch am neuen Parkplatz wird weiter gearbeitet. "Sehr überrascht" zeigte sich gestern Alwin Laux, Wortführer der Anwohnergemeinschaft, die gegen den Bebauungsplan beim Oberverwaltungsgericht vorgeht. Wenn dieser per einstweiliger Anordnung gestoppt sei, warum werde weiter gearbeitet?

Die Stadtverwaltung sieht das anders. Die Parkfläche müsse gesichert werden, damit dort kein Unfall geschehen könnte, sagten gestern Bürgermeister Christian Strunk und Fachgebietsleiter Niklas Franke — ganz gleich ob später dort ein Park oder Parkplatz entstehe. Deshalb werde das Loch jetzt mit einem Kies-Sandgemisch gefüllt.

Danach ist dort aber erst einmal Schluss, nur der Kreisverkehr, der in einer ausgewiesen öffentlichen Verkehrsfläche liege, werde weitergebaut. Dann, so Franke, soll — die Zustimmung des Rates vorausgesetzt — das Leitverfahren genau dort wieder in Angriff genommen werden, wo der Fehler begangen wurde.

Es müsse zwei Lärmschutzgutachten geben — eins zum Parkplatz, eins zum APX-Besucherzentrum. Vom Ergebnis hänge das weitere Vorgehen ab, das schließlich in eine Beteiligung der privaten und öffentlichen Betroffenen münden muss. Das werde sicher einige Wochen, vielleicht Monate dauern. Nach Laux' Angaben hat Bürgermeister Strunk bei dem Anwalt bereits um einen Termin angefragt. Laux: "Der Kompromiss kann nur heißen, dass der APX-Parkplatz wie früher geplant auf die andere Seite der alten B57 kommt."

Bauen in Lüttingen

Einen möglicherweise auch für andere Kommunen richtungsweisenden Sieg hat die Stadt dagegen im Prozess gegen die Bezirksregierung beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erzielt. Die Aufsicht hatte einen Flächennutzungsplan an der Fischerstraße in Lüttingen nicht genehmigt, weil der ihrer Meinung nach eine Erweiterung des Siedlungsgebiets im Außenbereich darstelle. Die Stadt hatte dort, an der scharfen Rechtskurve der Straße nach Wardt, von einer Arrondierung gesprochen.

Ein Streit, der sich seit 2006/07 hinzog. Da solche Eingriffe der Bezirksregierung immer mehr zunähmen, sah sich die Stadt, so Bürgermeister Strunk, in ihrer vom Grundgesetz garantieren Planungshoheit eingeschränkt (Paragraf 28, Absatz 2). Dies sah auch das Gericht so. Ob Beschwerde zugelassen wird, ist noch unklar. Die Entscheidung, so Strunk und Franke, sei möglicherweise auch für Planungen zum Beispiel in Wardt richtungsweisend, wo es dieselben Auseinandersetzungen gibt.

Der Haushalt

Der Kreis Weseler Landrat hat eine positive Stellungnahme zur Haushaltssatzung abgegeben. Diese war im Rat hart umstritten. Mehrfach ist in der Stellungnahme von einer erfreulichen Entwicklung die Rede. Die Satzung kann nun mit der Bekanntgabe in Kraft treten.

(RP)
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