NRW-Finanzspritze gegen Armut Kreis Wesel erhält drei Millionen Euro aus Stärkungspakt

Kreis Wesel · Mit dem Geld aus dem NRW-Stärkungspakt sollen Menschen unbürokratisch Hilfe erhalten, die von Armut bedroht sind. Wie sich die Finanzspritze auf die einzelnen Kommunen im Kreis Wesel verteilt und wie sie unterstützen soll.

Wegen Ukraine-Krieg, Energiekrise und Inflation sind immer mehr Menschen auf die Unterstützung sozialer Einrichtungen wie der Tafel angewiesen (Symbolfoto).

Wegen Ukraine-Krieg, Energiekrise und Inflation sind immer mehr Menschen auf die Unterstützung sozialer Einrichtungen wie der Tafel angewiesen (Symbolfoto).

Foto: dpa/Patrick Pleul

Der Kreis Wesel und seine Kommunen erhalten mehr als drei Millionen Euro aus dem NRW-Stärkungspakt gegen Armut. Insgesamt stehen 150 Millionen Euro zur Unterstützung von Menschen in sozialen Notlagen und der dafür bestehenden sozialen Infrastruktur zur Verfügung.

Die Unterstützungsleistungen für den Kreis Wesel und seine 13 Kommunen verteilen sich wie folgt: Die Kreisverwaltung erhält 614.544 Euro, für Alpen gibt es 27.909 Euro, für Rheinberg 117.495 Euro, für Sonsbeck 30.114 Euro und für Xanten 65.394 Euro. Darüber hinaus bekommen Dinslaken 383.418 Euro, Hamminkeln 72.891 Euro, Hünxe 28.891 Euro, Schermbeck 38.241 Euro, Voerde 192.780 Euro und Wesel 417.690 Euro. Den kreisweit höchsten Betrag aus dem Stärkungspakt erhält Moers mit 682.920 Euro. Kamp-Lintfort werden 250.362 Euro und Neukirchen-Vluyn 112.581 Euro bereitgestellt, um gegen Armut vorgehen zu können.

„Mit dem Stärkungspakt gegen die Armut setzen wir ein deutliches Zeichen und werden damit unserer sozialpolitischen Verantwortung gerecht“, erklärt die Landtagsabgeordnete Charlotte Quik. „Angesichts der krisenbedingt steigenden Ausgaben und einer verstärkten Inanspruchnahme stehen Einrichtungen der kommunalen sozialen Infrastruktur vor besonderen Herausforderungen.“ Mit dem Stärkungspakt soll die Aufrechterhaltung des Betriebs von sozialen Einrichtungen sowie die Anpassung an die erhöhte Nachfrage gewährleistet werden. Neben den einzelnen Einrichtungen können auch Bürgerinnen und Bürger über kommunale Verfügungsfonds oder Härtefallregelungen direkt oder mittelbar unterstützt werden. „Dies gilt insbesondere zur Vermeidung von Überschuldungen, Energiesperren und Wohnungsverlusten“, erklärt Quik.

Alle Kreise, kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhalten eine Unterstützungsleistung. Die Kommunen können diese entweder selbst verwenden oder an Dritte weitergeben. Die Höhe der Zuweisung an eine Kommune ist von der jeweiligen Anzahl der Mindestsicherungsbeziehenden abhängig.

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