Xanten Anwohner rechnen mit höheren Gebühren

Xanten · Der Kampf gegen hohe Kosten für den Straßenausbau führt zu einer kuriosen Situation. Anlieger haben errechnet, dass es nach der neuen Regelung für sieben von ihnen günstiger wird, für 25 wird es teurer.

 Teures Kleinod: Heike Giesen und Andreas Ahls rechnen mit deutlich höheren Beitragsgebühren für den Straßenausbau.

Teures Kleinod: Heike Giesen und Andreas Ahls rechnen mit deutlich höheren Beitragsgebühren für den Straßenausbau.

Foto: Armin Fischer

Der jüngste Ratsbeschluss zur Umlage der Straßenausbaukosten hat einen Teil der Anwohner der Alten Schulstraße geschockt. Da hatten sie für eine Änderung der Hebesätze gekämpft und große Hoffnungen in die Resultate einer Straßenbaukommission gesetzt. Und nun das: Die Kommission erarbeitete zwar Vorschläge zugunsten der Anwohner, die der Rat dann auch so durchgewunken hat. Doch ein Großteil der Anlieger muss nun mit deutlich höheren Gebührenbescheiden rechnen. Anwohner Andreas Ahls hat es überschlagen: Sieben profitieren von dem Beschluss, für 25 wird es teurer.

Der Grund hierfür liegt in dem unterschiedlichen Planungsrecht. Die Straße ist zweigeteilt. Auf der einen Seite regelt ein Bebauungsplan die Bebauung der Häuser. Für die Gebäude im "Außenbereich" gegenüber gibt es hingegen keinen Bebauungsplan. Auf beiden Seiten erreichen die Grundstücke teilweise Tiefen von bis zu 80 Meter.

Nun hat der Rat für die Grundstücke im unbeplanten Bereich als Berechnungsgrundlage für die Bescheide eine Grenze von 40 Meter beschlossen. Das bedeutet: Die Gesamtkosten für die Straßensanierung mit neuem Kanal und neuer Pflasterung blieben unverändert, der Kuchen wird nur anders verteilt. Anlieger mit Häusern im Bebauungsplan müssen mehr zahlen. "Dabei ist die Kommission erst zustande gekommen, weil wir unsere Stimme erhoben haben", sagt Andreas Ahls.

Das war im Nachgang einer Bürgerversammlung 2015, in der der Dienstleistungsbetrieb Xanten über seine Planungen für die Alte Schulstraße informierte. Die Veranstaltung war zweigeteilt und so eng terminiert, dass, so Ahls, die erste Gruppe kaum Gelegenheit hatte nachzufragen, da schon vor der Tür die zweite wartete. "Es war eine hitzige Debatte", erinnert sich der 52-Jährige. Gerade in dem Moment, als man die voraussichtlichen Kosten ansprechen wollte, sei der erste Teil abgebrochen worden. Für eine Diskussion war also keine Zeit.

Ahls und auch Nachbarin Heike Giesen, die beide in Häusern mit Bebauungsplan leben, haben schon mal vorsorglich überschlagen, was finanziell auf sie zusätzlich zukommt. Ursprünglich hätten sie 18.000 beziehungsweise 16.000 Euro zahlen sollen, jetzt werden es wohl jeweils 2000 Euro mehr. Von dem im Rat vorgetragenen Argument, große Grundstücke hätten ja auch einen hohen Wert, halten sie nicht viel. Die Grundstücke werden nicht mehr so intensiv genutzt wie früher. Beim Bau ihrer Elternhäuser in den 50er Jahren waren die Menschen noch vielfach Eigenversorger, hielten Tiere und bauten Gemüse an. Das hat sich längst überholt.

Die Berechnungsgrenze 40 Meter findet Ahls für die Nutznießer in Ordnung. Aber für die Bewohner der andere Straßenseite hoffen er wie auch Heike Giesen auf eine anliegerfreundliche Lösung. "Wir werden vielleicht noch einmal das Gespräch mit der Lokalpolitik suchen." Eine für sie denkbare Lösung könnte sein, dass der DBX den Eigentümern von großen Grundstücken im Rahmen eines Billigkeitserlasses einen Nachlass gewährt. Die Begrenzung auf 40 Meter Grundstückstiefe sei aus rechtlichen Gründen nur für den nicht beplanten Bereich möglich, sagt der Technische Beigeordnete Niklas Franke auf Anfrage der Redaktion. "Wir haben das intensiv diskutiert und auch einen absoluten Sachverständigen gehört."

Man habe im Sinne der vielen Anwohner Besserungen erreicht, zum Beispiel bei der Verlängerung der Zahlungsfrist. Ein Billigkeitserlass durch den DBX-Verwaltungsrat ist immer möglich. Aber die Hürden hierfür liegen hoch, etwa wenn ein Eigentümer nicht in der Lage ist, zu zahlen.

(kump)
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