Xanten Abwassergebühren bleiben konstant

Xanten · Herbert Dissen hat erfolgreich Widerspruch gegen den Abwasserbescheid 2016 eingelegt. Die anderen Haushalte profitieren indirekt von den Einsparungen: Trotz Investitionen ins Kanalnetz ist mit konstanten Gebühren zu rechnen.

 Dass Herbert Dissen erfolgreich gegen seinen Abwasserbescheid geklagt hat, davon profitieren zumindest indirekt alle Xantener: Teurer sollen die Gebühren für Abwasser wohl nicht werden.

Dass Herbert Dissen erfolgreich gegen seinen Abwasserbescheid geklagt hat, davon profitieren zumindest indirekt alle Xantener: Teurer sollen die Gebühren für Abwasser wohl nicht werden.

Foto: Linda Hammer

XANTEN Herbert Dissen hat erfolgreich Widerspruch gegen den Abwasserbescheid 2016 eingelegt. Der Dienstleistungsbetrieb Xanten (DBX) hat nach längerem juristischen Hin und Her jetzt den Bescheid zu den Grundbesitzabgaben in Teilen aufgehoben und eine Rückzahlung von 275 Euro angekündigt. 2016 hatte der DBX einen erheblichen Überschuss in der Kasse, weil Baumaßnahmen geschoben werden mussten. Die Rückzahlung an Dissen bleibt ein Einzelfall, weil er gegen den Bescheid geklagt hatte. Allerdings profitieren alle Bürger indirekt von dem Überschuss 2016, denn dieser fließt in die Kanalsanierungen in diesem und im nächsten Jahr. Damit bleiben voraussichtlich die Gebühren konstant.

Der letzte Brief des Verwaltungsgerichts Düsseldorf an Dissen umfasst nur zwei Sätze. Die wichtigste Aussage: "In dem oben genannten Verfahren bitte ich, den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären." Man bitte um Kenntnisnahme des DBX-Schreibens. Dort ist die Rückzahlung angekündigt. Man habe sich nach Prüfung der Sach- und Rechtslage unter Abwägung der zu erwartenden Kosten eines langwierigen Rechtsstreits dazu entschieden, den angefochtenen Bescheid über die Abwasserentsorgung aufzuheben. "Die inzwischen durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2016 ergab unstrittig eine Differenz von mehr als der ,hinzunehmenden Fehlertoleranz´ von bis zu drei Prozent."

Der DBX hatte für 2016 einen Überschuss verzeichnet. Wegen des Starkregens im Juni konnten fest eingeplante Sanierungsaufträge nicht vergeben und ausgeführt werden, "da zunächst entstandene Schäden beseitigt werden mussten", heißt es in dem Schreiben. Die Aufträge werden daher erst im Folgejahr kassenwirksam. Den Überschuss schob der DBX-Verwaltungsrat in eine Rücklage für die nächsten Sanierungsmaßnahmen.

 Herbert Dissen.

Herbert Dissen.

Foto: arfi

Ein Überschuss müsse in vier Jahren erstattet werden, sagt DBX-Chef Harald Rodiek auf Anfrage. Das sei hier nicht der Fall, da er allen zu Gute komme, denn das Geld gehe in eine Gebührenrückstellung. "Eigentlich müsste die Gebühr steigen, weil in diesem und im nächsten Jahr der Auftrag über 400.000 Euro abgewickelt wird. Durch die Entnahme aus dieser Rückstellung können die Gebühren für 2017 und 2018 gleich gehalten werden." Die Bürger hätten 2016 für eine Leistung gezahlt, die 2017 und 2018 erbracht werde.

Dissen hat schon mehrfach Kritik an den Abwassergebühren in Xanten geäußert. "Die den Gebührenbedarfsberechnungen zugrunde liegenden Kalkulationen sind zu ungenau und führen zu überhöhten Gebühren", betont er nun noch einmal. In einem Bürgerantrag fordert er, die Abwassergebühren auf den Prüfstand zu stellen mit dem Ziel einer Gebührenminderung.

Sein Bürgerantrag wird der DBX-Verwaltungsrat vermutlich am 12. Dezember behandeln. Dabei geht es besonders um die Frage der Abschreibungen. Herbert Dissen gegenüber der Redaktion: "Außerdem erwarte ich, dass der Verwaltungsrat die Maßnahmen aus den Kalkulationen 2016 und 2017 korrigiert und der Allgemeinheit in Form einer Gebührensenkung der Abwassergebühren für 2018 zugute kommen lässt." Wenn die Satzungen nicht zufriedenstellend geändert würden, werde er eine Feststellungsklage anstreben, kündigt er an.

(kump)
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