Abriss von Biberdamm Künstliches Wehr in Sonsbecker Ley auf dem Prüfstand

Sonsbeck · Erfüllt die vom Wasser- und Bodenverband errichtete Barriere ihre Funktion, darf der Biberdamm fortan komplett abgetragen werden. Ein Ergebnis wird noch in dieser Woche erwartet.

Ernst Engels vom Wasser- und Bodenverband Kervenheimer Mühlenfleuth an der von ihm gebauten Vorrichtung in der Sonsbecker Ley (Archivfoto).

Ernst Engels vom Wasser- und Bodenverband Kervenheimer Mühlenfleuth an der von ihm gebauten Vorrichtung in der Sonsbecker Ley (Archivfoto).

Foto: Vastmans

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel will in den kommenden Tagen die Funktionsfähigkeit des vom Wasser- und Bodenverband Kervenheimer Mühlenfleuth (WBV KV) errichteten Stauwehrs prüfen, um anschließend darüber zu entscheiden, ob der Biberdamm fortan komplett abgetragen werden darf. Das teilte Mareike van Hemert von der Unteren Naturschutzbehörde am Dienstag mit.

Vor gut zehn Tagen habe der WBV KV die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung für die Herstellung eines Überlaufwehres erhalten, sagte van Hemert. Auf dieser Grundlage wurden in der Ley U-Profile befestigt und dort Holzbohlen eingesetzt. „Mit diesem Wehr kann der Wasserstand so eingeregelt werden, dass der Eingang zur Biberburg unterhalb der Wasseroberfläche bleibt und somit die Lebensstätte vor dem Zugriff von Fressfeinden geschützt ist“, so van Hemert. Nach Fertigstellung des Wehrs habe die Untere Naturschutzbehörde auch die artenschutzrechtliche Genehmigung für den Eingriff in den Biberdamm erteilt. Diese sieht ein Vorgehen in zwei Schritten vor.

In einem ersten Schritt könne der Biberdamm soweit abgetragen werden, wie es zur Überprüfung der Wirksamkeit des Überlaufwehrs erforderlich sei, so van Hemert. Gemeint ist der obere Bereich des Damms, der sich aus aufeinander geschichteten Zweigen, Ästen und weiteren Materialien zusammensetzt. Darunter befindet sich eine zweite, rund 40 Zentimeter hohe Schicht, die hauptsächlich aus Sand besteht. „Sobald sichergestellt ist, dass der Einstau durch dieses Überlaufwehr die Funktion des Biberdammes übernimmt und damit der Erhalt des Biberbaus gewährleistet ist, kann in einem zweiten Schritt der unterhalb der Wasseroberfläche liegende und daher nicht sichtbare Teil des Damms vollständig beseitigt werden“, verdeutlichte van Hemert.

Anwohner hatten beklagt, dass der Biberdamm gleich nach Errichtung des Wehrs komplett abgerissen worden sei. Noch in der gleichen Nacht bauten die Nager ihn wieder auf. Am Montag nun wurden Äste und Zweige lediglich bis zur genehmigten Stauhöhe von 40 Zentimetern entfernt, um so die Funktionsweise des Wehrs zu erproben. In den nächsten Tagen soll diese überprüft werden. Das Ergebnis wird noch in dieser Woche erwartet. Van Hemert erklärt: „Unabhängig davon wird der Biber möglicherweise weiter versuchen, den Damm immer wieder neu zu errichten. Artenschutzrechtlich ist dies allerdings nicht relevant.“ Artenschutzrechtlich maßgeblich sei allein die Sicherung des Eingangs der Biberburg, die über die notwendige Einstauhöhe des Wehres zu gewährleisten sei.

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