Xanten 30-jähriger Xantener soll Baby getötet haben

Xanten · Vor dem Klever Landgericht beginnt am Mittwoch der Prozess. Der drei Monate alte Säugling starb vermutlich, weil sein Vater ihn stark geschüttelt hatte. Es soll weitere Misshandlungen gegeben haben.

Im vergangenen Sommer starb ein drei Monate alter Säugling, vermutlich weil sein Vater ihn stark geschüttelt hatte. Ab kommendem Mittwoch muss sich der 30-jährige Xantener in einer mehrtägigen Verhandlung vor dem Klever Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft erhebt eine Vielzahl massiver Vorwürfe gegen den Mann.

Alleine der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen zu Lasten des knapp drei Monate alten Sohnes könnte den Xantener im Falle einer Verurteilung für lange Jahre ins Gefängnis bringen.

Die umfangreichen Ermittlungen allerdings brachten weitere schockierende Erkenntnisse: Der Mann soll wenige Stunden zuvor auch den Zwillingsbruder des getöteten Kindes geschüttelt haben. Auch Misshandlungen an zwei weiteren Kindern, einem Jungen und einem Mädchen, soll es gegeben haben, etwa einen Faustschlag in das Gesicht. Bereits im August 2013 habe das weitere - zu diesem Zeitpunkt noch keine vier Monate alte - Kind aufgrund einer gewaltsamen Einwirkung des Angeklagten eine Fraktur des Oberschenkels erlitten. Er muss sich wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in insgesamt vier Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie einem weiteren Fall der Körperverletzung verantworten.

Der 30-Jährige streitet die Taten bisher ab. Eingeräumt haben soll er lediglich einen körperlichen Übergriff auf seine Lebensgefährtin. Dass es keine direkten Tatzeugen gibt, ist wohl auch Grund dafür, dass der Xantener nach dem Tod seines Sohnes im Juli erneut Kontakt zur Familie hatte. Bis August soll es dann zu weiteren Kindesmisshandlungen gekommen sein.

Für ein strafbares Verhalten der Mutter der Kinder gibt es keine Anhaltspunkte. Dass, und in welcher Form, mit roher Gewalt auf die Kinder eingewirkt wurde, soll ein medizinischer Sachverständiger ausführen. Der verstorbene Säugling soll im Sommer bis zur Bewusstlosigkeit geschüttelt worden sein. Später war er in ein Krankenhaus in Geldern gebracht worden. Den Rettungsdienst rief der Angeklagte. Ein weiterer Sachverständiger hat bereits im Vorfeld ein Gutachten über die Schuldfähigkeit des Xanteners angefertigt. Auch er wird während der fünftägigen Verhandlung zu Wort kommen. Außerdem sollen 21 Zeugen vernommen werden.

Im Falle einer Verurteilung kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren verhängen. Nach Angaben des Landgerichts müsse man bei einer Körperverletzung mit Todesfolge allerdings davon ausgehen, dass der Täter nicht vorsätzlich tötete. Man könne zwar von einem hohen Maß an Fahrlässigkeit sprechen, wenn ein Kind durch eine derartige Körperverletzung stirbt. Das sei aber anders zu werten als Totschlag oder Mord. Der Angeklagte befindet sich zur Zeit in Untersuchungshaft.

Insgesamt sind fünf Prozesstage angesetzt. Fortsetzungstermine sind am 15., 22., 28. und am 29. Januar.

(bil)
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