Zweijährige gequält und ermordet Staatsanwalt fordert 14 Jahre Haft für Mord an Tuana

Wuppertal · Der Körper der zweijährigen Tuana war übersät mit Spuren von Gewalt. Die letzten Stunden vor ihrem Tod waren ein Martyrium, sagt der Staatsanwalt. Für ihren Mörder sollte man eine Ausnahme machen - und über die Höchststrafe hinausgehen.

 Ein Polizeifahrzeug steht vor dem Landgericht in Wuppertal (Symbolbild).

Ein Polizeifahrzeug steht vor dem Landgericht in Wuppertal (Symbolbild).

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Für die qualvolle Ermordung der kleinen Tochter seiner Lebensgefährtin soll ein 19-Jähriger für 14 Jahre hinter Gitter. Das hat der Staatsanwalt am Freitag am Wuppertaler Landgericht gefordert. Die zweijährige Tuana war gebissen, verbrüht und stranguliert worden. Die Tat sei so grausam, dass das Gericht wegen besonderer Schwere der Schuld über die eigentliche Höchststrafe von zehn Jahren im Jugendstrafrecht hinausgehen sollte, sagte Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt.

Über den angeklagten Italiener sagte er: „Er stellte sich über alles und alle anderen, auch schon vor der Tat.“ Mit der Tat habe er seine „das Leben verachtende, unbarmherzige Gesinnung“ gezeigt. Er sei mehrfach vorbestraft und habe die Tat gegen ein kleines Kind ausgeübt.

Für die Mutter des Kindes beantragte er eine Bewährungsstrafe. Sie habe zwar nichts zum Schutz ihrer Tochter unternommen, aber immerhin Hilfe zur Aufklärung der Tat geleistet. Diese hatte sich im vergangenen Januar in Solingen ereignet. Praktisch kein Teil des Kinderkörpers sei frei von Verletzungen gewesen, hatte der Staatsanwalt beim Prozessauftakt berichtet.

Das Martyrium des kleinen Mädchens hatte laut Anklage darin gegipfelt, dass der Angeklagte die Kleine fünf Minuten unter eine Dusche mit kochend heißem Wasser gestellt haben soll. Ihre Haut war großflächig verbrüht. Dem Kind sei ungeheure Gewalt angetan worden.

Der Verteidiger beantragte sechs Jahre Haft für seinen Mandanten wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er habe das Kind nicht töten wollen. Der Staatsanwalt stufe außerdem die Rolle der Mutter als zu gering ein. Die Frau ist wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.

(mba/dpa)
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