Wegen schlechter Fluchtwege Wuppertaler Hochhaus-Evakuierung war rechtmäßig

Wuppertal · Die sofortige Räumung eines Hochhauses in Wuppertal Ende Juni 2017 war rechtmäßig. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden und die Klage der Berliner Eigentümerin des Hauses gegen die Stadt Wuppertal zurückgewiesen.

Hochhaus in Wuppertal wegen Brandgefahr evakuiert
16 Bilder

Hochhaus in Wuppertal wegen Brandgefahr evakuiert

16 Bilder
Foto: dpa, sab

Es habe eine konkrete Gefahr bestanden, die Stadt habe zur Gefahrenabwehr handeln müssen, befand die Richterin. Außerdem sei eine Hinhaltetaktik der Eigentümer über die Jahre erkennbar. Damit begründeten sie ihr Urteil, dass die sofortige Räumung eines Hochhauses in Wuppertal Ende Juni 2017 rechtmäßig war. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat damit die Klage der Berliner Eigentümerin des Hauses gegen die Stadt Wuppertal zurückgewiesen. Die Eigentümerin hatte die Anordnung der Stadt im Sommer 2017 als rechtswidrig und überzogen kritisiert (Az.: 28 K 12588/17). Das sah das Gericht anders: Da bei einem Brand „Leben und Gesundheit der Hausbewohner auf dem Spiel gestanden hätten“, habe die Stadt Wuppertal die sofortige Räumung anordnen dürfen.

Anlass war der verheerende Brand des „Grenfell Towers“ mit 72 Toten in London. Die Feuerwehr hatte bemängelt, dass wie in London eine brennbare Fassade aus Kunststoff und Holz an den Fluchtwegen verbaut sei.

Mehr als 70 Bewohner des Hochhauses mussten ihre Wohnungen in wenigen Minuten verlassen. Die zuständige Richterin zeigte Verständnis für das kurzfristige Umdenken der Stadt: „Bis Grenfell konnte sich niemand vorstellen, wie furchtbar so ein Brand sein kann.“

Ein Vertreter der Feuerwehr führte aus: „Das Gebäude war für uns nicht zu erreichen, geschweige denn über Drehleiter. Die Lage wäre für uns nicht beherrschbar gewesen.“ Nachdem Fassadenplatten im Bereich von Laubengängen und Treppenhaus entfernt waren, durften die Bewohner etwa einen Monat nach der Räumung in ihre Wohnungen zurück.

Die Stadt führte aus, dass sie schon 2011 Brandschutzmängel an dem Haus moniert und vor einer Brandgefahr gewarnt habe. 2015 habe man erneut auf die Brandgefahr hingewiesen. Geschehen sei nichts.

Vertreter der Eigentümerseite argumentierten, für die Fassade bestehe Bestandschutz. Dem widersprach die Stadt: Brennbare Materialien seien bereits 1962 verboten gewesen und hätten nicht verbaut werden dürfen. Die Brennbarkeit der Fassade habe sich 2010 und 2012 bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(ham/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort