Nach Islamisten-Patrouille Prozess um Wuppertaler „Scharia-Polizei“ wird neu verhandelt

Wuppertal · War das Tragen von Warnwesten mit dem Aufdruck „Shariah Police“ strafbar oder nicht? Vor fünf Jahren patrouillierten Islamisten so durch Wuppertal - und wurden freigesprochen. Nun beginnt die vom Bundesgerichtshof angeordnete Neuauflage.

 „Scharia-Polizisten“ laufen durch Wuppertal (Symbolbild).

„Scharia-Polizisten“ laufen durch Wuppertal (Symbolbild).

Foto: dpa/Oliver Berg

Fünf Jahre nach dem Auftritt der selbst ernannten „Scharia-Polizei“ in Wuppertal beschäftigt sich die Justiz erneut mit dem Fall. Vor dem Landgericht der Stadt beginnt am Montag um 9.15 Uhr die Neuauflage des Prozesses gegen sieben Angeklagte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Freisprüche der Männer aufgehoben und die Neuauflage angeordnet.

Islamisten waren im September 2014 in Warnwesten mit der Aufschrift „Shariah Police“ durch Wuppertal gezogen. Damals kursierten gelbe Flyer mit der Aufschrift „Shariah Controlled Zone“ (Scharia-kontrollierte Zone). Auf ihnen sind Verhaltensregeln der radikalen Muslime festgehalten: Kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornografie und Prostitution, keine Drogen. Dabei beriefen sie sich auf die Scharia, das islamische Recht.

Den sieben Angeklagten wird ein Verstoß gegen das Uniformverbot oder Beihilfe dazu vorgeworfen. Vier Verhandlungstage hat das Landgericht angesetzt. Ihnen drohen maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Der BGH hatte gerügt, dass das Gericht darauf abgehoben hatte, dass sich keiner der Zeugen des Geschehens eingeschüchtert gefühlt hatte. Es genüge, wenn die Aktion grundsätzlich dazu geeignet gewesen sei, etwa Muslime einzuschüchtern.

Die Islamisten hatten ihren Auftritt selbst gefilmt und ins Internet gestellt. Der mutmaßliche Initiator Sven L. war, als die Aktion Wellen schlug, zurückgerudert: „Der Name war vielleicht sehr provokant. Vielleicht war es auch ein Fehler von uns“, sagte er damals in einer Video-Botschaft. Das Verfahren gegen L. war eingestellt worden. Er soll am kommenden Freitag als Zeuge aussagen.

Sven L. gilt als Initiator der Patrouille, verurteilt wurde er aber wegen des schwerwiegenderen Vorwurfs der Terrorhilfe. Seine Strafe von fünfeinhalb Jahren Haft hat Sven L. inzwischen zu zwei Dritteln abgesessen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte vergangene Woche seine Freilassung beschlossen.

(mba/dpa)
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