Wülfrath Wülfrather erhält Bewährungsstrafe

WÜLFRATH · Ein Unfall mit Todesfolge: Der Mann hatte im Januar 2015 in Heiligenhaus zwei Fußgänger überfahren.

 Der Unglücksfahrer hat eine posttraumatische Belastungsstörung. Sein Fall wurde jetzt vor Gericht verhandelt.

Der Unglücksfahrer hat eine posttraumatische Belastungsstörung. Sein Fall wurde jetzt vor Gericht verhandelt.

Foto: dpa/Volker Hartmann

In Sekundenschnelle wurden zwei Menschenleben ausgelöscht. Der Lebensentwurf eines Dritten geriet ins Wanken, seit er vor vier Jahren in der Abtskücher Straße in Heiligenhaus aus seinem Auto stieg und sah, dass zwei Fußgänger dahinter auf der Straße lagen. Die Frau war bereits tot, der Mann starb kurz darauf an der Unfallstelle. Über die Angehörigen der Unfallopfer brach ein großes Unglück herein. Auch der Fahrer aus Wülfrath hadert seither mit seinem Leben, er leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Bei den Angehörigen hatte er sich gleich nach dem Unfall aus tiefstem Herzen entschuldigt. Ungeschehen machen könne er ihn nicht mehr. Was am 17. Januar 2015 geschah, wurde nun zum zweiten Mal am Velberter Amtsgericht verhandelt. Vor zwei Jahren war der Angeklagte als Verursacher eines Unfalls mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der von dessen Verteidiger beantragten Revision hatte das Oberlandesgericht stattgegeben und das Verfahren ans Amtsgericht zurück verwiesen. Dort wurde die Sache nun erneut verhandelt, das Gericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Verteidiger Carsten Staub hat bereits angekündigt, Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Unmittelbare Unfallzeugen hatte es nicht gegeben. Ein Verkehrsteilnehmer, der kurz vor dem Unfall an der Örtlichkeit vorbei fuhr, will die späteren Opfer noch auf dem Fußweg laufend gesehen haben. Er selbst sei – üblicherweise eher zügig unterwegs – an dieser Stelle von den damals schlechten Sichtverhältnissen irritiert gewesen. Dass es diesig und an der Unfallstelle sehr dunkel gewesen sei, hatten auch andere Zeugen bestätigt. Darunter ein Notarzt, der – mit der Familie vom Heiligenhauser Schwimmbad kommend – eher zufällig an der Unfallstelle vorbei gekommen war.

Eine Polizeibeamtin hatte den Unfallverursacher später auf der Wache befragt. Sie erinnerte sich im Zeugenstand daran, dass der 59-Jährige stark mitgenommen wirkte. „Sie kamen aus dem Nichts“ – soll er immer wieder gesagt haben. Ein Gutachter und auch Zeugen werden später bestätigen, dass die Unfallopfer an der ohnehin unbeleuchteten Unfallstelle dunkel gekleidet gewesen seien. Von wo aus sie die Straße überqueren wollten, konnte nicht mehr festgestellt werden. Ihr Auto hatte man später auf einem nahegelegenen Parkplatz sichergestellt.

Der Sachverständige räumte ein, dass die Fußgänger den Autofahrer eigentlich hätten sehen müssen. Gleichermaßen stellte er fest, dass der Unfallverursacher mit einer Mindestgeschwindigkeit von angenommenen 70 Stundenkilometern vermutlich zu schnell gewesen sei. An der Unfallstelle sei Tempo 50 vorgeschrieben, zudem stehe dort noch ein Schild mit der Warnung, dass Fußgänger die Straße überqueren.

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